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II. Teil. Das Kataster.
graphischen Karte ausreicht. Für die erstere ist außerdem noch nötig, daß die
örtlich vorhandenen und auf dem Fuftbildplan in Übereinstimmung mit der
Örtlichkeit wiedergegebenen Grenzen mit den rechtlichen und buchmäßigen
übereinstimmen.
Aber auch die unzweifelhafte Wiedergabe der letzteren kann durch den
Fuftbildplan von vornherein angestrebt werden und erfolgen.
Man denke sich, daß eine offene Feldmark so schnell und zuverlässig als
möglich durch eine maßstabgerechte Karte 1:5000 dargestellt werden ¿oll.
Die Grundeigentümer werden dann rechtzeitig aufgefordert, alle ihre Grenz
marken nach vorher allgemein bekanntgemachten Grundsätzen so zu kenn
zeichnen, daß sie aus einer Höhe von etwa 2000 oder 2500 m noch deutlich
erkennbar sind; vielleicht durch einen gut zentrierten weißen Kreis von 1 m
Halbmesser oder ein gleich großes, rechtwinkliges weißes Kreuz.
Bei entsprechender Brenn- und Bildweite und geeignetem Wetter ist die so
vorbereitete Feldmark in einem einzigen Fluge in rund 1:5000 derart aufzu
nehmen, daß nicht nur alles in der Örtlichkeit an sich wirklich Vorhandene,
sondern dazu noch die besonders hervorgehobenen Grenzmarken unzweifelhaft
dargestellt sind. Und zwar können sowohl die nötigen Senkrechtbilder wie die
erläuternden Schrägbilder in demselben Fluge aufgenommen werden.
Die Aufnahme vereinigt dann Katasterplan und beste topographische
Karte in einem Bilde und ist außerdem der zuverlässigste geschichtliche
Beleg für alles das, was im Augenblicke der Aufnahme auf dem dargestellten
Erdoberflächenteile sichtbar geschehen ist.
Daß man mittels bekannter geodätischer Festpunkte oder anderer streng
rechnerischer Verfahren bei ganz genau bekannter Brennweite die Senkrecht-
Aufnahme leicht in den gewollten Maßstab vergrößern oder verkleinern und
dabei restlos ,,entzerren" kann, ohne daß der Wert derselben irgendwie wesent
lich einbüßt, ist teils allgemein bekannt, teils noch Geschäftsgeheimnis der
mit Uuftbildaufnahmen beschäftigten Institute. Ausführbar ist es jedenfalls
innerhalb der maßstäblich erforderlichen Genauigkeit, und mehr kann von
einer Karte billigerweise nicht verlangt werden.
Welche sonstigen Vorteile der Fuftbildplan und zu seiner topographischen
und technischen Ergänzung dazu auch noch die schräg aufgenommene Fuftbild-
ansicht zu bieten vermögen, entzieht sich hier der Besprechung. Es sei auf die
bezüglichen Aufsätze des Verfassers in der „Städtezeitung" 1915 „Die Plan
kammer der Zukunft", in der „Städtezeitung" 1919 „Das Fuftbild als Ent
wurfsunterlage im Städtebau" und im „Städtebau" 1919 und 1920 „Die
Förderung der räumlichen Auffassung im Städtebau durch das Fuftbild"
und „Die Bedeutung des Fuftbildes für die Erschließung der Fandschaft"
sowie bezüglich der rechtlichen Finien und ihrer einwandfreien Wiedergabe
durch das Fuftbild auf die Ausführungen des Verfassers in der III. Auflage
seines Feitfadens „Die Aufstellung und Durchführung von amtlichen Be
bauungsplänen" (Berlin 1920, Carl Heymann’s Verlag) hingewiesen.
Über die tachymetrische Ausmessung schräger Geländeaufnahmen
aus den Fuftbildansichten geben die „Grundlagen der Photogrammetrie aus-