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II. Teil. Das Kataster.
nähme doch nur eine etwa doppelt so große durchschnittliche Höhengenauigkeit
wie bei den Meßtischblättern 1:25 000 zu erreichen vermochte, so ist mit Gewiß
heit anzunehmen, daß bei Nutzbarmachung der topographischen Übung und
Erfahrung in den bisherigen militärischen Eandesaufnahmen eine Aufnahme
in 1 : 5000 unter allen Umständen den zu stellenden Anforde
rungen zu genügen vermögen wird, sofern nur beste landmesse
rische Zahlenaufnahmen zugrunde gelegt werden, die durch die
preußischen Katasteranweisungen VIII und IX ohne weiteres
gewährleistet werden, und die Überwachung der Arbeiten durch
gehörig vorgebildete und staatlich geprüfte Vermessungs
ingenieure erfolgt.
Ende des I. Bandes.