Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

3. Der Vermessungsingenieur und seine Arbeitsgebiete. 
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sich auf die neueren staatlichen Vorschriften stützen, mittelbar oder unmittel 
bar für die topographischen Karten der allgemeinen Landesvermessung ver 
wendet und dienen durch sie auf Umwegen wissenschaftlichen Zwecken. Es 
ist aber nicht immer angängig, die gewerbsmäßig hergestellten Vermessungs 
werke anders als formell zu prüfen, so daß das Hineinbringen materieller Irr- 
tümer und Fehler durch sie in wissenschaftliche Werke unvermeidlich ist, so 
lange noch die Vermessungstechnik als Gewerbe betrieben werden kann. 
Das müßte aber vermieden und die Möglichkeit ausgeschlossen werden, 
den Wert sonst einwandsfreier wissenschaftlicher Arbeiten durch nicht immer 
zweifellose Gewerbeerzeugnisse zu mindern. Und zwar wäre das um so not 
weniger, als das Gewerbe der Landmesser nicht nur gehörig ausgebildeten 
und staatlich geprüften Vermessungstechnikern gestattet ist, die doch immerhin 
durch ihre sittliche und geistige Vorbildung eine gewisse Gewähr für die innere 
Güte ihrer Arbeiten zu leisten vermögen, sondern auch ungebildeten und un 
geprüften Unternehmern, die oft kaum die allernotwendigsten elementaren 
Handhabungen bei den einfachsten Vermessungsgeschäften beherrschen. 
Ob und wieweit es sachlich gerechtfertigt ist, die gewöhnlichen laufenden 
Geschäfte der gewerbetreibenden Vermessungstechnik, die in der Hauptsache 
geringerer Ausdehnung sind und in der Tat vielfach mit Gewerbe mehr Ähn 
lichkeit haben, als mit wissenschaftlich begründeter Technik oder gar mit 
exakter Wissenschaft, einer besonderen Art von Vermessungstechnikern nach 
dem Vorbilde der spät-mittelalterlichen Geometer zu überweisen — wie ja das 
Gewerbe überhaupt vielfach zur alten Zunft zurückgekehrt ist —, mag vorder 
hand ununtersucht bleiben. 
Es wird aber zur Aufgabe dieses Buches gehören, auch diesen Geschäften 
Rechnung zu tragen. 
3. Der Vermessungsingenieur und seine Arbeitsgebiete. 
Wird die Geodäsie als Selbstzweck und damit als exakte Forschungswissen- 
schaft ausgeschlossen, so bleibt dennoch der Vermessungstechnik ein Arbeits 
gebiet Vorbehalten, das sich von den feinsten geodätisch-wissenschaftlichen 
Arbeiten der umfassenden Landesvermessung bis zu den einfachsten Hand 
habungen des gewerbetreibenden Technikers erstreckt und eine Fülle von 
Aufgaben enthält, die man nach Maßgabe derjenigen des Baukünstlers oder 
Architekten und derjenigen des Bauingenieurs mit dem Begriff ,,Technische 
Wissenschaft“ im Gegensatz zur exakten Wissenschaft bezeichnen kann. 
Dementsprechend ist es auch ohne weiteres gerechtfertigt, denjenigen, 
der mit der Ausübung und praktischen Anwendung der technischen Wissen 
schaft des Vermessungswesens beschäftigt ist, „Vermessungsingenieur“ 
zu nennen, wie dieses ja schon längst in einer Reihe von Staaten von Amts 
wegen geschieht. 
Rechnet man zur technischen Wissenschaft des Vermessungswesens alles, 
was in Maß und Zahl auf Grund linearer oder goniomet risch er Messungen zur 
Festlegung von Längen-, Flächen- und Körpergrößen jeglicher Art auszu 
drücken ist, so ergibt sich ein umfangreiches Arbeitsfeld für den Vermes
	        
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