3. Der Vermessungsingenieur und seine Arbeitsgebiete.
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sich auf die neueren staatlichen Vorschriften stützen, mittelbar oder unmittel
bar für die topographischen Karten der allgemeinen Landesvermessung ver
wendet und dienen durch sie auf Umwegen wissenschaftlichen Zwecken. Es
ist aber nicht immer angängig, die gewerbsmäßig hergestellten Vermessungs
werke anders als formell zu prüfen, so daß das Hineinbringen materieller Irr-
tümer und Fehler durch sie in wissenschaftliche Werke unvermeidlich ist, so
lange noch die Vermessungstechnik als Gewerbe betrieben werden kann.
Das müßte aber vermieden und die Möglichkeit ausgeschlossen werden,
den Wert sonst einwandsfreier wissenschaftlicher Arbeiten durch nicht immer
zweifellose Gewerbeerzeugnisse zu mindern. Und zwar wäre das um so not
weniger, als das Gewerbe der Landmesser nicht nur gehörig ausgebildeten
und staatlich geprüften Vermessungstechnikern gestattet ist, die doch immerhin
durch ihre sittliche und geistige Vorbildung eine gewisse Gewähr für die innere
Güte ihrer Arbeiten zu leisten vermögen, sondern auch ungebildeten und un
geprüften Unternehmern, die oft kaum die allernotwendigsten elementaren
Handhabungen bei den einfachsten Vermessungsgeschäften beherrschen.
Ob und wieweit es sachlich gerechtfertigt ist, die gewöhnlichen laufenden
Geschäfte der gewerbetreibenden Vermessungstechnik, die in der Hauptsache
geringerer Ausdehnung sind und in der Tat vielfach mit Gewerbe mehr Ähn
lichkeit haben, als mit wissenschaftlich begründeter Technik oder gar mit
exakter Wissenschaft, einer besonderen Art von Vermessungstechnikern nach
dem Vorbilde der spät-mittelalterlichen Geometer zu überweisen — wie ja das
Gewerbe überhaupt vielfach zur alten Zunft zurückgekehrt ist —, mag vorder
hand ununtersucht bleiben.
Es wird aber zur Aufgabe dieses Buches gehören, auch diesen Geschäften
Rechnung zu tragen.
3. Der Vermessungsingenieur und seine Arbeitsgebiete.
Wird die Geodäsie als Selbstzweck und damit als exakte Forschungswissen-
schaft ausgeschlossen, so bleibt dennoch der Vermessungstechnik ein Arbeits
gebiet Vorbehalten, das sich von den feinsten geodätisch-wissenschaftlichen
Arbeiten der umfassenden Landesvermessung bis zu den einfachsten Hand
habungen des gewerbetreibenden Technikers erstreckt und eine Fülle von
Aufgaben enthält, die man nach Maßgabe derjenigen des Baukünstlers oder
Architekten und derjenigen des Bauingenieurs mit dem Begriff ,,Technische
Wissenschaft“ im Gegensatz zur exakten Wissenschaft bezeichnen kann.
Dementsprechend ist es auch ohne weiteres gerechtfertigt, denjenigen,
der mit der Ausübung und praktischen Anwendung der technischen Wissen
schaft des Vermessungswesens beschäftigt ist, „Vermessungsingenieur“
zu nennen, wie dieses ja schon längst in einer Reihe von Staaten von Amts
wegen geschieht.
Rechnet man zur technischen Wissenschaft des Vermessungswesens alles,
was in Maß und Zahl auf Grund linearer oder goniomet risch er Messungen zur
Festlegung von Längen-, Flächen- und Körpergrößen jeglicher Art auszu
drücken ist, so ergibt sich ein umfangreiches Arbeitsfeld für den Vermes