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I. Teil. Die Landesvermessung.
und die kleinen Ausgleichs!) erechnungen schnell und sicher vornehmen, die
bei den Ortsbestimmungen fortwährend Vorkommen und die hier ohne weiteres
als bekannt vorausgesetzt werden müssen.
c) Die Gesamtausrüstung
umfaßt also folgende Gegenstände:
ein Universalinstrument mit allem Zubehör,
,, Siedethermometer,
,, Aneroidbarometer,
,, Schleuderthermometer,
2 Boxchronometer nach Sternzeit,
2 Taschenchronometer, eins nach Sternzeit, eins nach mittlerer Zeit,
1—2 elektrische Handlampen und einige Datemen,
einige Segeltücher zum Schutz gegen Wind,
Protokoll- und Rechenpapier,
das Berliner Astronomische Jahrbuch,
die Alb recht’sehen Hilfs- und Uogarithmentafeln,
die Böhler-Ambronn-Domke’schen Hilfstafeln,
Sternkarten (von R. Sch urig) des Nord- und Südhimmels und
das Nautische Jahrbuch vom Beobachtungsjahr.
Einige Zeit vor Beginn der Beobachtung ist auf der ausgesuchten Beob
achtungsstelle, die am besten mit einem Dreieckspunkt erster Ordnung und
von weiten, klaren Sichten auf scharfe und unveränderliche terrestrische Ziele
(Heliotropenlicht) zusammenfällt, ein Steinpfeiler zu errichten, der mit
seinen Kanten parallel und rechtwinklig zum Meridian steht. Der oben
gut abgeplattete Pfeiler enthält in der Plattfläche einen Beuchtbolzen und drei
Messingnuten für die Fußschrauben des Universalinstrumentes. Um den
Pfeiler wird am Erdboden für die Dauer der Beobachtung ein Auftritt aus
Brettern auf Netzriegeln hergestellt, und der Pfeiler selbst gegen das Anstoßen
mit dem Fuß des Beobachters durch einen Deistenkranz geschützt, der den
Pfeiler nicht berühren darf. Um den Pfeiler wird dann an senkrechten Stangen
das Zelt gespannt, je nachdem der Wind geht. Chronometer, Beobachtungs
buch, Thermo- und Barometer liegen auf einem Feldtisch in der einen Ecke
des Zeltes für den Protokollführer und zweiten Beobachter so bereit, daß er
alles schnell und genau übersehen und ablesen kann.
Bei Nachtbeleuchtungen werden die Rampen so angebracht, daß sie stets
sofort zu gebrauchen sind und nach Bedarf ein- und ausgeschaltet werden
können. Anstatt des Steinpfeilers kann ein etwa 3,5 m langer und 30 cm
starker Stamm dienen, der zu etwa 2 m senkrecht in die Erde gegraben und
fest gestampft ist.
Für flüchtige Messungen mit dem Sextanten und Quadranten bedarf es
aller dieser Einrichtungen nicht.
Auf die photogrammetrische Meßweise zu geographischen Ortsbestim
mungen soll hier nicht eingegangen werden. Es sei nur darauf hingewiesen,
daß es zweckmäßig ist, mit gut wagerecht und senkrecht gerichteten Photo-