II. §. 14. Ausgleichung des Dreieclmietzes.
§. 14. Auflösung der Bedingungsgleicliungen zwischen dem
Pimpenellenberge und Stettin.
Die strenge Auflösung der 30 Bedingungsgleichungen zwischen dem
Pimpenellenberge und Gollenberge würde eine überaus mühsame Arbeit ver
anlaßt haben, wenn nicht ein Umstand vorhanden gewesen wäre, der eine
Trennung gestattet hätte, welche zwar nicht in aller Strenge richtig, aber
mit Rücksicht auf den vorliegenden Zweck, doch als genügend betrachtet
werden kann. Die Bedingungen unterhalb Stettin hängen nämlich mit denen
oberhalb Stettin nur durch die Beobachtungen in Klütz zusammen; es ist
daher wahrscheinlich, dafs die unteren Bedingungen auf die oberen keinen
beträchtlichen Einflufs ausüben werden. Aus diesem Grunde ist die Tren
nung so vorgenommen worden, dafs zuerst aus den Bedingungsgleichungen
(§. 12. B.) von 13 bis 33 alle Verbesserungen bis zur Seite Stettin-Liebenow
gesucht wurden; diese Verbesserungen wurden nun als richtig angenommen
und in die Bedingungsgleicliungen gesetzt, welche den Übergang bilden, hier
aus entstanden neue Bedingungsgleicliungen, welche zu der zweiten Abtei
lung herübergezogen, und mit dieser vereint aufgelöst wurden. Auf diese
Weise sind zwar alle Bedingungen in dem ganzen Netz vollständig erfüllt,
und die Verbesserungen bilden auch, in jeder Abtheilung für sich, ein voll
kommenes Minimum, aber nicht in aller Strenge durch das ganze Netz: ein
Umstand, dessen Vernachlässigung wohl keinen bemerkbaren Einflufs auf die
Resultate der liöhenmessung erlangen kann, und höhere Anforderungen kön
nen der Natur der Sache nach, an die Dreieckskette nicht gemacht wei den.
Führt man nun in den Gleichungen (§. 12. B.) die beobachteten
Wertlie ein, und deutet ihre Factoren wieder durch I, If, III... an, so er
hält man folgende Bedingungsgleichungen zwischen dem Pimpenellenberge
und Stettin: