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Höhenunterfchiede, abfolut genommen, wachfe. Da man aber den
wahrfcheinlichen Betrag beider Theile nicht kennt, fo ift eine vorläufige
Beftimmung der Gewichtsverhältniffe für die Schleifenftiicke nicht aus
führbar; man mufs fich zunächft mit blofer Schätzung behelfen und
durch wiederholte Ausgleichung des Netzes auf Grund folcher Schätzung
Kenntnifs der wirklichen Gewichte zu gewinnen fuchen. Es fei jedoch
bemerkt, dafs nach dem Vorigen der erfte Theil des Schleifenfehlers
nicht der Wurzel aus der Entfernung, fondern etwas ftrenger dem
Produkt aus diefer Wurzel in das Quadrat der mittleren Zielweite
proportional gefetzt werden miifste, da in der Schweiz, der verfchiedenen
Steigungen wegen, ziemlich ungleiche (im Durchfchnitt aber nur kleine)
Zielweiten verwandt werden. Phne P'ehlerbefchränkung nach Art der
in §. 20 erwähnten findet dabei nicht Statt.
Das Niv. de prec. II, §. XI, pag. 108, fetzt den Vorgang der
indirekten Ausgleichungsrechnung auseinander. Wir wollen hier einen
Weg einfchlagen, der fich dem gewöhnlichen Ausgleichungsverfahren
und dem vorigen Paragraphen etwas enger anfchliefst. Die dort be
kannte Gröfse co ift jetzt eine Funktion von zwei Unbekannten geworden
und von der Form-.
«»= (iVZ)=+(f^; (87)
worin L die Länge einer Polygonfeite, A die abfolute Summe aller
darin durchlaufenen Plöhen bedeutet, alfo an der Vorftellung, dafs ein
Theil des P'ehlers fich mit der Wurzel aus der Entfernung anhäufe,
und den damit verknüpften früher erwähnten Bedingungen feftgehalten
wird. Für das bayerifche Nivellement kennen wir aus (46) fchon
£ = 0,4691 V# : 10 i Vm-, während wir in (47) einen Ausdruck für
den Coefficienten £ fchätzungsweife aufftellten und fanden, dafs £
zwifchen <i ; 0 = 0,71 : 10 4 und <I\ = 1,233 : 10 4 gelegen fein werde.
Wäre das bayer. Nivellement, ftatt mit geregelt variabeler, mit beliebig
gewählten Zielweiten ausgeführt worden, fo müfsten wir mit Rückficht
auf (86) für (87) eine andere Form wählen, nämlich:
co- = ~L -j- £M 2
worin wir die mittlere Zielweite z für jede Polygonfeite immer aus den
Aufnahmsheften kennen und auch X fchon für Bayern beftimmt haben,
während es für andere Nivellements ganz wie £ als Unbekannte zu
betrachten wäre.
Wir bleiben bei der Annahme (87), welche z. B. für das bayer.
Nivellement von 1870/71 ftrenge gilt und faffen £ und £ als noch
nicht endgültig beftimmt auf. Durch Divifion mit dem wahrfchein
lichen Fehler co bekommt die allgemeine Fehlergleichung:
q = a -f- yx öy -j- ez (88)
in welcher a den nivellirten Höhenunterfchied, y; 4; e Coefficienten
von dem Werthe-|-1; —1; oder 0 bezeichnen, folgende Geftalt: