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nach rechts gezählt sind, der inte Theilstrich des letzteren mit irgend
einem Theilstriche (r) des Massstabs zusammen, so umfasst die Strecke
des Nonius von m bis o im Ganzen m Noniustheile und die Strecke
des Massstabes von r bis b im Ganzen m Massstabtheile; folglich ist
nach Gleichung (78) der Abstand bo = ma. Dieser Abstand ist es aber
gerade, der durch den Nonius gemessen werden soll, und desshalb
lässt sich für diese Messung die Regel aufstellen: Der Nonius
gibt den Abstand seines Nullpunktes von dem nächst
vorhergehenden Theilstrich des Massstabs an, wenn
man den Theilstrich des Nonius aufsucht, der mit einem
des Massstabs zusammenfällt, und die ihm zukommend e
Zahl mit der Angabe multiplicirt.
Stellen z. B. die Theile des Massstabes M in Fig. (13 Linien
vor und sind 11 solcher Theile 12 Noniustheilen gleich, so ist die
Angabe des Nonius a = { / n Linie. Soll die Länge des Gegenstandes
g, welcher mit seinen beiden Enden an den Nullpunkten des Mass
stabs und des Nonius steht, gemessen werden, so kann man bis b
die Länge unmittelbar auf dem Massstabe — L = 42 Linien ablesen
und den Rest (b o) durch den Nonius bestimmen. Trifft der mit 7
bezeichnete Theilstrich des Nonius mit einem des Massstabs zusammen,
so ist die Länge des Stücks b o = u = ~/ vl Linien. Fügt man diese
Länge zur unmittelbar abgelesenen Grösse L, so ist für den ange
zeigten Stand des Nonius die Gesammtablesung vollendet und gleich
L -f u = 42"' + 7 / 12 "' = 42,583 Linien.
Die Voraussetzung, dass zwei Theilstriche des Nonius und des
Massstabes Zusammentreffen (coincidiren), wird" nicht immer erfüllt:
es fragt sich dann, wie in einem solchen Falle der Abstand (b o)
des Noniusnullpunktes von dem vorhergehenden Theilstriche des
Massstabes zu bestimmen ist,
In diesem Falle wird man aber immer einen Noniustheil finden,
der ganz und gar von einem Massstabtheile eingeschlossen ist. Wir
wollen annehmen, es sey der Theil zwischen den mit m und in -f- 1