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Markpflöcke und Absteckpfähle.
§. 79.
Durch Errichtung von lothreclitstehenden Gegenständen können
alle Arten von Figuren so abgesteckt werden, dass man ihren Grund
riss aufnehmen kann. Handelt es sich aber bei der Aufnahme nicht
um den Grundriss allein, sondern auch um die gegenseitige Höhen
lage oder den Anfriss der Punkte, so muss zu jener ersten Bezeich
nung noch eine zweite kommen, welche die Höhe des Punktes angibt.
Diese letztere Bezeichnung wird durch Grund pfähle (g, Fig. 74)
bewirkt, welche lothrecht in den Boden geschlagen werden, bis sie
unverrückbar feststehen, worauf man sie in der Höhe des zu be
zeichnenden Punktes wagrecht abschneidet und nötigenfalls in der
Mitte des Querschnitts mit einem Nagel (n) versieht, dessen platter
Kopf den Punkt vorstellt. Die Länge und Dicke dieser Grundpfähle
richtet sich selbstverständlich nach der Festigkeit des Bodens, in
den sie geschlagen werden: in den meisten Fällen genügt eine Länge
von 1 bis V/ 2 Fuss und eine Dicke von 2 bis 3 Zollen.
Um einen Grundpfahl von dem andern zu unterscheiden, wird
neben jedem ein Beipfahl (b) geschlagen, der ungefähr einen Fuss
über dem Boden vorsteht und auf einer ebenen, bloss durch ein
Beil hergestellten Seitenfläche die Nummer
oder sonstige Bezeichnung des Grundpfahls
trägt. In der beigedruckten Figur ist der
Grundpfahl durchschnitten und der Beipfahl,
welcher etwa einen halben Fuss von jenem
entfernt ist, in der Ansicht gezeichnet. Der
gleichen Grund- und Beipfähle finden bei
der Aufnahme von Längen- und Querpro
filen (d. i. von lothrechten Durchschnitten
der Bodenoberfläche) ihre Anwendung.
Für technische Zwecke ist es sehr, oft
nötliig, krumme Linien von bestimmter Form,
namentlich Kreisbögen, auf dem Felde abzu
stecken. Diese Absteckung erfordert, dass
man einzelne Punkte jeder Curve oder, wenn
man will, einzelne Elemente der lothreclitstehenden Cyliuderfläche,
worin die Curve liegt, sichtbar macht. Dazu dienen Pfähle von
Fig. 74.