Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (Bd. 2)

So heissen dieselben Ban-, Weg-, Fluss-, Teich-, Feld-, Wiesen-, 
Hut-, Wald-Parzellen, wenn sie der Reihe nach ein Gebäude mit 
Hofraum, ein Stück Strasse oder Fluss, einen Teich, ein Feld, eine 
Wiese, eine Viehweide oder einen Wald umfassen. Besteht das 
Feld, die Wiese oder der Wald aus mehreren Theilen, welche für 
sich begrenzt sind oder verschiedenen Besitzern gehören, so bildet 
jeder Theil eine besondere Parzelle. Steinbrüche, Lehm-, Thon- 
und Sandgruben, Sümpfe, Torfmoore u. dgl., bilden ebenfalls beson 
dere Parzellen. Die Raine, welche sich sehr häutig zwischen Fel 
dern hinziehen, sind keine besondern Parzellen, sondern werden zu 
den Feldern gerechnet, welchen sie angehören. Gehört ein Rain 
zweien Besitzern zugleich, so wird zu jedem Felde die Hälfte oder 
ein durch die Eigenthumsverhältnisse bestimmter Theil gerechnet. 
Fig. 332 stellt einen Verband von mehreren Parzellen vor: a, a 
Fig. 332. 
sind Feldparzellen, b ist eine Bahnparzelle, c, c sind Wiesen-, d, d 
Waldparzellen, e ist eine zu d' gehörige Hutparzelle, f eine Fluss 
parzelle, g ist eine zu c' gehörige Teichparzelle; die Waldparzelle 
d" gehört zur Feldparzelle a', die Wegparzelle i, i zum Felde 
a" u. s. w. 
Wenn es sich bei der Aufnahme einer Flurmarkung um Besitz 
verhältnisse handelt, so müssen alle Parzellen genau dargestellt 
werden; will man aber bloss ein Bild der natürlichen und künst-
	        
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