Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (2. Band)

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Messungen 
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bis 20 und 26 bis 32) auf gegebene oder eigens hergestellte Abs- 
cissenlinien (mn und pq) mittels Ordinateli bestimmt, die dazwischen 
liegenden Grenzen aber durch gerade Querlinien oder Traversen 
/15 16 JL7 
^ 31 ’ 30 1 29 
1 welche die vorher bestimmten Punkte der 
äusseren Grenzen verbinden, schneidet und die Schnittpunkte von 
den Endpunkten der Querlinien aus einmisst. Diese Querlinien sollen 
die Feldfurchen so viel als möglich senkrecht schneiden. 
Fig. 334. 
Bei der Aufnahme mit dem Messtische gibt man dem Gehilfen, 
welcher eine Latte oder Fahne auf den anzuvisirenden Punkten auf 
zustellen und zu halten hat, ein Verzeichniss mit, aus dem er sieht, 
in welcher Reihenfolge die Punkte anvisirt werden sollen. Damit 
sich der Geometer überzeugt, dass der Gehilfe keinen Punkt über 
sehen hat, muss dieser bei jedem fünften oder zehnten Pflocke ein 
bestimmtes Zeichen geben, welches der Messende erwiedert, wenn 
es mit seinen Aufschreibungen übereinstimmt; ausserdem ist sofort 
nachzusehen, wo gefehlt wurde, und der Fehler zu verbessern. 
1 Diese Bezeichnungen bedeuten: vom Punkt 31 nach 15, von 30 nach 16, 
von 29 nach 17 u. s. w. Sie setzen also auch die Richtung der Linien fest.
	        
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