153
Messungen
seigt, oder
te grössere
nder Form
n Handriss
und rechte
Buchstaben
; man sich
eht, so ist
»eobachters
i die Rub-
ir die Be
te ein.
sind, wie
n, werden
anzmesser,
enzen (14
bis 20 und 26 bis 32) auf gegebene oder eigens hergestellte Abs-
cissenlinien (mn und pq) mittels Ordinateli bestimmt, die dazwischen
liegenden Grenzen aber durch gerade Querlinien oder Traversen
/15 16 JL7
^ 31 ’ 30 1 29
1 welche die vorher bestimmten Punkte der
äusseren Grenzen verbinden, schneidet und die Schnittpunkte von
den Endpunkten der Querlinien aus einmisst. Diese Querlinien sollen
die Feldfurchen so viel als möglich senkrecht schneiden.
Fig. 334.
Bei der Aufnahme mit dem Messtische gibt man dem Gehilfen,
welcher eine Latte oder Fahne auf den anzuvisirenden Punkten auf
zustellen und zu halten hat, ein Verzeichniss mit, aus dem er sieht,
in welcher Reihenfolge die Punkte anvisirt werden sollen. Damit
sich der Geometer überzeugt, dass der Gehilfe keinen Punkt über
sehen hat, muss dieser bei jedem fünften oder zehnten Pflocke ein
bestimmtes Zeichen geben, welches der Messende erwiedert, wenn
es mit seinen Aufschreibungen übereinstimmt; ausserdem ist sofort
nachzusehen, wo gefehlt wurde, und der Fehler zu verbessern.
1 Diese Bezeichnungen bedeuten: vom Punkt 31 nach 15, von 30 nach 16,
von 29 nach 17 u. s. w. Sie setzen also auch die Richtung der Linien fest.