d. i. von gleicher Bonität, oder bei Grundstücken von ungleicher
Bonität. In diesem Falle wird also für die Theilung nicht die
Fläche allein, sondern das Produkt aus dem Flächeninhalte und
dem Preisse der Flächeneinheit oder der Werth des Grundstücks mass
gebend seyn. Endlich kann die Theilung auf Grund eines vorlie
genden genauen Plans des Grundstücks oder ohne diesen durch un
mittelbare Messung auf dem Felde zu vollziehen seyn.
Hienach liesse sich eine grosse Reihe von Aufgaben bilden; wir
werden uns aber auf wenige beschränken, da sieb das Princip,
welches bei diesen Theilungen zu befolgen ist, leicht aussprechen
und ausführen lässt; es besteht nämlich darin: alle hieher gehö
rigen Aufgaben versuchsweise zu lösen und die ersten
Lösungen so lange zu verbessern, bis den gestellten
Bedingungen innerhalb der nothwendigen Genauigkeits
grenzen genügt ist. Soll hiernach z. B. ein Grundstück ABC
DEF (Fig. 346) von gleicher Bonität in zwei gleiche Theile so ge-
theilt werden, dass die neuen Grenzen den alten nahezu parallel
Fig. 346.
laufen, so wird man erst eine Linie mno als Theilungslinie an
nehmen und die beiden Flächen rechts und links dieser Linie aus
dem Kettenmasse berechnen. Sind fj und f 2 die gefundenen Flächen
inhalte, so ist die Gesammtfläche f A -j- f 2 = 2- f und folglich die
Grösse eines gesuchten Theils = f, daher der eine bereits abge
steckte Theil (B n) um d = f — f, zu klein und der andere (E n)
um d = f 2 — f zu gross. Misst man nun die Linie mno auf dem Felde
und findet ihre horizontale Länge = 1, so muss der Streifen pqr