Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (2. Band)

d. i. von gleicher Bonität, oder bei Grundstücken von ungleicher 
Bonität. In diesem Falle wird also für die Theilung nicht die 
Fläche allein, sondern das Produkt aus dem Flächeninhalte und 
dem Preisse der Flächeneinheit oder der Werth des Grundstücks mass 
gebend seyn. Endlich kann die Theilung auf Grund eines vorlie 
genden genauen Plans des Grundstücks oder ohne diesen durch un 
mittelbare Messung auf dem Felde zu vollziehen seyn. 
Hienach liesse sich eine grosse Reihe von Aufgaben bilden; wir 
werden uns aber auf wenige beschränken, da sieb das Princip, 
welches bei diesen Theilungen zu befolgen ist, leicht aussprechen 
und ausführen lässt; es besteht nämlich darin: alle hieher gehö 
rigen Aufgaben versuchsweise zu lösen und die ersten 
Lösungen so lange zu verbessern, bis den gestellten 
Bedingungen innerhalb der nothwendigen Genauigkeits 
grenzen genügt ist. Soll hiernach z. B. ein Grundstück ABC 
DEF (Fig. 346) von gleicher Bonität in zwei gleiche Theile so ge- 
theilt werden, dass die neuen Grenzen den alten nahezu parallel 
Fig. 346. 
laufen, so wird man erst eine Linie mno als Theilungslinie an 
nehmen und die beiden Flächen rechts und links dieser Linie aus 
dem Kettenmasse berechnen. Sind fj und f 2 die gefundenen Flächen 
inhalte, so ist die Gesammtfläche f A -j- f 2 = 2- f und folglich die 
Grösse eines gesuchten Theils = f, daher der eine bereits abge 
steckte Theil (B n) um d = f — f, zu klein und der andere (E n) 
um d = f 2 — f zu gross. Misst man nun die Linie mno auf dem Felde 
und findet ihre horizontale Länge = 1, so muss der Streifen pqr
	        
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