181
ile Grenze
gebrochen,
Qvisorische
im Ketten -
berechnen,
tbgeschnit-
lengrössen
gleich sind
ren etwas
Theilungs-
leuen Ab
wird eine
sgemittelt,
lern Felde
ist, wenn
;s ist näm-
Werth ab-
jrrenze zu-
er in der
id Flächen
entnehmen
Lage und
lungen der
, so muss
ssen Mass
en andern
ein kleine-
sächlich in
ler Grund
gefertigten
i anderen
;n sind die
weniger ausführlichen topographischen Messungen vorzugsweise für
militärische und geographische Zwecke geeignet. Hier ist nur
von der Herstellung der Katasterpläne die Rede, da topogra
phische Karten einerseits aus diesen Plänen construirt, andrerseits
aber nach denselben Principien wie Steuerblätter aufgenommen
werden können.
Wenn es schon für die Aufnahme einer kleineren Fläche,
z. B. eines Flurbezirks, nöthig ist, mehrere Hauptpunkte durch ein
Vieleck festzulegen, um daran die Detailmessung zu knüpfen; so ist
die Herstellung eines genauen Netzes von Linien, wodurch man eine
grosse Anzahl gut bestimmter Punkte erhält, für eine Landesver
messung erste Bedingung. Dieses aus Dreiecken bestehende Netz
liefert für sich die gegenseitige Lage aller ihm selbst angehörigen
Punkte, und in Verbindung mit der Detailaufnahme auch die gegen
seitige Lage aller Terrainpunkte. Dieses Resultat genügt aber noch
nicht; man will vielmehr auch wissen, wie alle wichtigeren Punkte
des Landes gegen den Aequator und einen bestimmten Meridian der
Erde gelegen sind, mit anderen Worten: man will die geographische
Breite und Länge jedes Punktes kennen.
Die desshalb nöthig erscheinende Orientirung des Dreiecknetzes
erfordert, dass man die geographische Lage eines Punktes und
einer Seite desselben genau kenne. Diese Daten liefern die Astro
nomen aus vieljährigen genauen Beobachtungen, wesshalb auch
die Sternwarte des zu vermessenden oder eines angrenzenden Lan
des als astronomischer oder Orientirungspunkt und eine von die
sem Punkte ausgehende und mehrere Meilen lange Dreieckseite als
Orientirungslinie benützt wird. Diese Bestimmungen setzen wir
hier als gegeben voraus und beschäftigen uns demnach nur mit
den nachfolgenden technischen Arbeiten einer Landesvermessung,
nämlich
1)
20
3)
4)
5)
6)
7)
8)
mit der Feststellung der Basis des Dreiecknetzes,
„ „ Auswahl und Bezeichnung der Dreieckpunkte,
„ „ Messung der Winkel aller Dreiecke,
„ „ Berechnung der Dreiecke jeder Ordnung,
„ „ Berechnung der Coordinateli der Netzpunkte,
„ „ Bestimmung der geographischen Lage der Netzpunkte,
„ „ Verbindung des Netzes und der Messtischblätter,
„ „ Aufnahme der Einzelnheiten des Terrains.