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Blattes von der Ecke an auf der östlichen oder westlichen Grenzlinie
nach Norden oder Süden hin aufzutragen ist, abgezogen, so dass man
also statt u die Lange
v u 2 y 2
u — i = u 2t -
abzumessen hat, um die Abscisse des trigonometrischen Punktes auf
dem ihm angehörigen Blatte zu erhalten. Diese Reductionen d sind
freilich sehr klein, wiedas folgende Beispiel zeigt, müssen aber doch
berücksichtigt werden, wenn die Ordinate y gross ist, d. h. wenn
das Blatt weit vom Hauptmeridiane abliegt. Berechnet man d für
den Punkt p, der dem vorigen Beispiele zu Grunde lag, so ist hier
u = x — 15-8000 = 4824',5 = 482°, 45
y — — 93,218',3 = — 9321°,83
log r = 6,3402033; log — = 0,01856 — 13;
folglich, wenn man substituirt und ausrechnet, S = 0,00437 Ruthen
= 0,0437 Fuss. Würde die Abscisse x bleiben, y 1 aber 10 mal so
gross seyn als y, so erhielte man selbstverständlich für Aj die 100-
fache Grösse des vorigen Werthes, also = 4,37 Fuss. Diese Re-
duction entspräche somit einem Blatte, dessen Nummer
93218/3
n =
8000'
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wäre, und welches über 36 Meilen vom Hauptmeridiane entfernt
läge. In dem Massstabe von 1 : 5000 ist aber die absolute Grösse
von 4,37 Fuss — 0',00087 — 0"',087, somit kleiner als Linie. Es
sind demnach auch auf den entferntesten Detailblättern die Reductionen
Ö ganz unbedeutend.
8) Die Detailmessung der Bodenfläche.
§. 312.
Die Aufnahme der Einzelnheiten der Bodenfläche eines Landes
zerfällt in zwei besondere Verrichtungen, nämlich in die Bestimmung
der Richtpunkte und Richtungslinien, und in die Vermessung der
einzelnen Parzellen. Mit dem ersteren Geschäfte haben sich nach
den in mehreren Ländern üblichen Titeln die „Obergeometer,“ mit
dem letzteren die „Geometer“ zu befassen, während die unter Nr. 1
bis 6 betrachteten Arbeiten, welche sich auf die Anlage und Be
rechnung des Dreiecknetzes beziehen, den „Trigonometern,“ die