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Höhenunterschied der Punkte N und B aus dem Nivellement der
Linien MB und MN erhält, bedarf wohl kaum mehr als dieser kurzen
Erwähnung.
§. 328.
Aufgabe. In der Nähe des Meeres die Höhe eines
Punktes über dem Meeresspiegel zu bestimmen.
Die relativen Höhenbestimmungen der Hauptpunkte eines Lan
des, welche man in Regel mit der Landesvermessung vornimmt,
werden in der Absicht gemacht, die absolute Höhe jener Punkte
über dem Meere zu erfahren. Hiezu muss aber die absolute Höhe
wenigstens eines Punktes des trigonometrischen Netzes bekannt seyn.
Gewöhnlich wird diese Höhe durch Barometermessungen bestimmt;
sicherer aber kann man diese absolute Höhe eines Punktes, der in
der Nähe eines Meeres Kis - m i
mit geringer Ebbe und
Fluth liegt, durch tri- /
gonometrische Messun
gen, und am sichersten
durch Nivelliren finden.
Hier ist nur von tri
gonometrischen Bestim
mungen die Rede.
1) Hö h enbes tim-
mung nach dem Ze
nithwinkel des Mee
resspiegels.
Stellt in Fig. 391
der Bogen BD den Mee
resspiegel vor und ist A
der Punkt, dessen Höhe
AD=h bestimmt werden
soll, so kann man in A
durch Anvisiren der fern
sten Stelle B der Meeres
fläche den wahren Ze
nithwinkel
V A B = z + i>,
wobei z den scheinbaren
Bauernfeind, Vermessungskunde. II.
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