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2) Kartenschrift.
§. 414.
Gegenstände der Benennung.
Eine jede Kurte bedarf zunächst eines Titels, welcher ihre
Hauptbestimmung und ihren Umfang bezeichnet: z. B. „hydrogra
phische Karte von Bayern,“ d. i. eine Karte, welche lediglich die
Quellen, Bäche, Flüsse, Ströme und See’n Bayerns darstellt. Dem
Titel sind ferner Notizen beizufügen, welche den Massstab, die topo
graphischen Zeichen, die Zeit der Verfertigung und den Verfasser
der Karte betreffen.
Die wichtigsten Bezeichnungen einer Karte sind ohne Zweifel
die Ortsnamen; diese dürfen nirgends fehlen, und es müssen ihnen
daher, wenn der Raum für minder wichtige Bezeichnungen zu klein
wird, diese letzteren weichen. Jedes Gebäude, das in der Karte ein
besonderes Zeichen hat, erhält seinen Namen.
Nächst den Orten erscheinen die Gewässer als wichtige geo
graphische Objecte, deren Benennung in einer Karte ebenfalls nicht
fehlen darf, und die sich bei langen Flüssen mehrmals wiederholen
muss, um das Ablesen der Karte zu erleichtern.
Ausserdem ist das Terrain in einer der Beziehungen zu be
nennen, welche durch die Zeichnung nicht ausgedrückt werden kön
nen; z. B. das Donaumoos, das Wendelsteingebirge, der Schwarz
wald u. s. w. Ferner sind, wo es nothwendig erscheint oder der
Raum erlaubt, die Namen wichtiger Verkehrsanstalten anzuführen;
z. B. der Hauptstrassen zwischen grossen Städten, die auf der Karte
selbst nicht liegen; der Eisenbahnen, welche besondere Namen haben;
der Dampfschiffwege auf dem Meere u. dgl. Endlich ist es unerläss
lich, das Kartennetz, d. i. die Meridiane und Parallelen nach ihrer
Länge und Breite richtig zu bezeichnen, so dass man aus der leicht
zu erkennenden Projectionsart des Netzes sofort die geographische
Lage jedes Orts bestimmen kann.
§. 415.
Schrift Zeichen.
Bei der Wahl der Schriftzeichen kommt sowohl deren Form
als Grösse in Betracht, um auch hiedurch Wichtigeres von