Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (2. Band)

436 
2) Kartenschrift. 
§. 414. 
Gegenstände der Benennung. 
Eine jede Kurte bedarf zunächst eines Titels, welcher ihre 
Hauptbestimmung und ihren Umfang bezeichnet: z. B. „hydrogra 
phische Karte von Bayern,“ d. i. eine Karte, welche lediglich die 
Quellen, Bäche, Flüsse, Ströme und See’n Bayerns darstellt. Dem 
Titel sind ferner Notizen beizufügen, welche den Massstab, die topo 
graphischen Zeichen, die Zeit der Verfertigung und den Verfasser 
der Karte betreffen. 
Die wichtigsten Bezeichnungen einer Karte sind ohne Zweifel 
die Ortsnamen; diese dürfen nirgends fehlen, und es müssen ihnen 
daher, wenn der Raum für minder wichtige Bezeichnungen zu klein 
wird, diese letzteren weichen. Jedes Gebäude, das in der Karte ein 
besonderes Zeichen hat, erhält seinen Namen. 
Nächst den Orten erscheinen die Gewässer als wichtige geo 
graphische Objecte, deren Benennung in einer Karte ebenfalls nicht 
fehlen darf, und die sich bei langen Flüssen mehrmals wiederholen 
muss, um das Ablesen der Karte zu erleichtern. 
Ausserdem ist das Terrain in einer der Beziehungen zu be 
nennen, welche durch die Zeichnung nicht ausgedrückt werden kön 
nen; z. B. das Donaumoos, das Wendelsteingebirge, der Schwarz 
wald u. s. w. Ferner sind, wo es nothwendig erscheint oder der 
Raum erlaubt, die Namen wichtiger Verkehrsanstalten anzuführen; 
z. B. der Hauptstrassen zwischen grossen Städten, die auf der Karte 
selbst nicht liegen; der Eisenbahnen, welche besondere Namen haben; 
der Dampfschiffwege auf dem Meere u. dgl. Endlich ist es unerläss 
lich, das Kartennetz, d. i. die Meridiane und Parallelen nach ihrer 
Länge und Breite richtig zu bezeichnen, so dass man aus der leicht 
zu erkennenden Projectionsart des Netzes sofort die geographische 
Lage jedes Orts bestimmen kann. 
§. 415. 
Schrift Zeichen. 
Bei der Wahl der Schriftzeichen kommt sowohl deren Form 
als Grösse in Betracht, um auch hiedurch Wichtigeres von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.