440
Bodencultur und Verkehrsanstalten; die Vertikalprojection des Ter
rains wird nur in bestimmten Fällen aufgenommen und auf Hori
zontalplänen in Form von Schichtenlinien, worüber bereits in den
§§. 338 bis 345 gehandelt wurde, dargestellt. Die in dem §. 408
beschriebene Bergzeichnung wendet man in der Regel auf Karten,
selten auf Plänen an, da sie erstens nicht so genau wie Schichten
linien die Höhen Verhältnisse des Bodens darstellt, zweitens müh
sam herzustellen ist, und drittens bei stark geneigtem Terrain die
Pläne so schwarz macht, dass Bau- und Culturprojecte in die
selben nicht deutlich mehr eingezeichnet werden können. Es bleibt
uns also hier nur übrig, die Bezeichnungen für die erst ge
nannten Objecte vorzuführen und zu erläutern. Die mitzutheilenden
Figuren passen leider bloss für schwarze und nicht für farbige
Pläne; wer aber jemals eine Anleitung zum Zeichnen farbiger
Pläne angesehen hat, wird durch die nachfolgenden Bemerkungen
über die Colorirung der Horizontalpläne an die conventionelle Dar
stellung eines beliebigen Objects in Farbe wieder erinnert werden.
§. 419.
Bezeichnung natürlicher Gebilde.
Die auf Plänen darzustellenden natürlichen Gebilde umfassen
alles Land und Wasser der Erde; der Boden kann dabei kahl oder
bewachsen, weich oder fest, nass
oder trocken seyn.
Der kahle Boden stellt sich
als Sand-, Kies-, Geröll-, Lehm
oder Felsboden, oder als ewiges
Eis dar. Die Bezeichnungen für
diese verschiedenen Arten des
kahlen Bodens stimmen mit denen
des §. 410 im Allgemeinen über
ein, nur sind sie hier, weil grösser,
bestimmter.
Wir fügen desshalb den früher
gegebenen Bezeichnungen noch fol
gende bei: in Fig. 504 die Zeichen
von Lehm- und Sandgruben, in
Fig. 504.