445
aber selbst in schwarzen
Plänen blan auszuziehen
sind. Grosse Wasserflächen
(Teiche, See’n etc.) kann
man nach Fig. 524 be
handeln, um das müh
same Schraffiren mit ge
schlängelten Linien zu er
sparen.
Fig. 524.
§. 420.
Bezeichnung künstlicher Gebilde.
Zu den künstlichen Gebilden, welche in Plänen anzuzeigen sind,
gehören: Gebäude, Strassen, Brücken, Wasserbauten, Befestigungen,
Begrenzungen, Signale, Monumente etc.
Die Gebäude werden nach ihrer Lage und ihren äusseren
Umrissen dargestellt. Durch entsprechende Schraffirung unterscheidet
man, ob sie aus Stein oder Holz bestehen, ob sie Privat - oder öffent
liche Gebäude oder Ruinen sind. Massive Gebäude werden nach
Fig. 526 unter einem Winkel von 45° gegen ihre Grundlinien schraf
firt und es ist bei öffentlichen Gebäuden die Schraffirung dunkler
zu halten als bei Privatgebäuden. Fjg ö25 Fig 526
Hölzerne Gebäude schraffirt man
parallel zu ihren Grundlinien, wie
die beiden Gebäude in Fig. 525.
Kirchen kann man noch durch ein
Kreuz und den Standpunkt des Thurms
durch einen Ring mit Mittelpunkt
kenntlich machen. Ruinen werden nur an den Rändern schraffirt,
um gleichsam anzudeuten, dass ein Theil des Mauerwerks fehlt. Bei
Mühlen und anderen Wasserwerken sind nebenbei kleine Sternchen
anzubringen, welche Wasserräder bedeuten. Kirchhöfe werden wie
Wiesen behandelt und erhalten zum Unterschiede von diesen kleine
Kreuze. In farbigen Plänen legt man die massiven Gebäude roth
(mit Carmin), die hölzernen gelb (mit Gummigutt) an. Oeffentliche
Gebäude werden in beiden Fällen zweimal angelegt.
Die Strassen werden nach ihrer Grösse und Bedeutung ver
schieden bezeichnet. Fig. 527: