Full text: Die Messungen und das Abbilden des Gemessenen (2. Band)

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aber selbst in schwarzen 
Plänen blan auszuziehen 
sind. Grosse Wasserflächen 
(Teiche, See’n etc.) kann 
man nach Fig. 524 be 
handeln, um das müh 
same Schraffiren mit ge 
schlängelten Linien zu er 
sparen. 
Fig. 524. 
§. 420. 
Bezeichnung künstlicher Gebilde. 
Zu den künstlichen Gebilden, welche in Plänen anzuzeigen sind, 
gehören: Gebäude, Strassen, Brücken, Wasserbauten, Befestigungen, 
Begrenzungen, Signale, Monumente etc. 
Die Gebäude werden nach ihrer Lage und ihren äusseren 
Umrissen dargestellt. Durch entsprechende Schraffirung unterscheidet 
man, ob sie aus Stein oder Holz bestehen, ob sie Privat - oder öffent 
liche Gebäude oder Ruinen sind. Massive Gebäude werden nach 
Fig. 526 unter einem Winkel von 45° gegen ihre Grundlinien schraf 
firt und es ist bei öffentlichen Gebäuden die Schraffirung dunkler 
zu halten als bei Privatgebäuden. Fjg ö25 Fig 526 
Hölzerne Gebäude schraffirt man 
parallel zu ihren Grundlinien, wie 
die beiden Gebäude in Fig. 525. 
Kirchen kann man noch durch ein 
Kreuz und den Standpunkt des Thurms 
durch einen Ring mit Mittelpunkt 
kenntlich machen. Ruinen werden nur an den Rändern schraffirt, 
um gleichsam anzudeuten, dass ein Theil des Mauerwerks fehlt. Bei 
Mühlen und anderen Wasserwerken sind nebenbei kleine Sternchen 
anzubringen, welche Wasserräder bedeuten. Kirchhöfe werden wie 
Wiesen behandelt und erhalten zum Unterschiede von diesen kleine 
Kreuze. In farbigen Plänen legt man die massiven Gebäude roth 
(mit Carmin), die hölzernen gelb (mit Gummigutt) an. Oeffentliche 
Gebäude werden in beiden Fällen zweimal angelegt. 
Die Strassen werden nach ihrer Grösse und Bedeutung ver 
schieden bezeichnet. Fig. 527:
	        
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