Full text: Das Bayerische Präcisions-Nivellement ([1. Mittheilung])

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messung, die seitdem zur „Europäischen“ sich erweiterte, zugesagt und 
einen sachverständigen Bevollmächtigten aufgestellt hatte. Herr Professor 
Seidel und ich, die Bayerischen Commissäre bei der zweiten allgemeinen 
Conferenz, hegten damals noch die Hoffnung, unser Landtag werde die 
von der Königlichen Staatsregierung für die neunte Finanzperiode zu 
Gradmessungs-Arbeiten geforderte Summe von zwanzigtausend Gulden 
mit der bestimmten Aussicht auf weitere Willigungen zur Vollendung 
dieser Arbeiten genehmigen; diese Hoffnung ging jedoch nicht in 
Erfüllung, indem der mit höchster Entschliessung des Königl. Staats 
ministeriums des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten vom 
10. Juli 1868 bei der Königl. Akademie der Wissenschaften und aus 
Mitgliedern derselben gebildeten „Bayerischen Commission für die 
Europäische Gradmessung“ bloss die Hälfte der genannten Summe als 
ausserordentliche Bewilligung zur Verwendung für ihre Arbeiten in den 
Jahren 1868 und 1869 überwiesen wurde. 
Da diese Ueberweisung erst mit Beginn des Monats August erfolgte 
und eine unentbehrliche Vorarbeit zur theilweisen Revision der Bayerischen 
Landestriangulation, beziehungsweise zur Herstellung zweier neuen 
Dreiecksketten zwischen Sachsen und der Schweiz einerseits, Oesterreich 
und Württemberg oder Baden andrerseits, nämlich die Veröffentlichung 
der Bayerischen Landesvermessung durch den Druck noch immer fehlte 
(wie sie auch heute noch fehlt): so beschloss die genannte Commission, 
die bewilligte Geldsumme vorzugsweise auf das Nivellement des Landes 
in der Hauptrichtung von Nord nach Süd zu verwenden, um nicht am 
Ende zwei mit ungenügenden Fonds begonnene Arbeiten (Triangulation 
und Nivellement) gleichzeitig in’s Stocken gerathen zu sehen und sich 
selbst wegen unzweckmässiger Verwendung öffentlicher Mittel Vorwürfe 
machen zu müssen. Denn es ist gewiss, dass ein ganz Bayern durch 
ziehendes, mit Oesterreich, Sachsen, Württemberg und der Schweiz 
verbundenes, mit aller Sorgfalt ausgeführtes Nivellement als Bindeglied 
in dem Europäischen Höhennetze und als Grundlage weiterer Höhen 
messungen im eigenen Lande einen selbständigen Werth hat, während 
die Triangulation, wenn sie wegen Mangels an Mitteln nicht vollständig 
zum Abschlüsse gebracht wird, wie jede unvollendete wissenschaftliche 
Arbeit werthlos ist.
	        
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