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messung, die seitdem zur „Europäischen“ sich erweiterte, zugesagt und
einen sachverständigen Bevollmächtigten aufgestellt hatte. Herr Professor
Seidel und ich, die Bayerischen Commissäre bei der zweiten allgemeinen
Conferenz, hegten damals noch die Hoffnung, unser Landtag werde die
von der Königlichen Staatsregierung für die neunte Finanzperiode zu
Gradmessungs-Arbeiten geforderte Summe von zwanzigtausend Gulden
mit der bestimmten Aussicht auf weitere Willigungen zur Vollendung
dieser Arbeiten genehmigen; diese Hoffnung ging jedoch nicht in
Erfüllung, indem der mit höchster Entschliessung des Königl. Staats
ministeriums des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten vom
10. Juli 1868 bei der Königl. Akademie der Wissenschaften und aus
Mitgliedern derselben gebildeten „Bayerischen Commission für die
Europäische Gradmessung“ bloss die Hälfte der genannten Summe als
ausserordentliche Bewilligung zur Verwendung für ihre Arbeiten in den
Jahren 1868 und 1869 überwiesen wurde.
Da diese Ueberweisung erst mit Beginn des Monats August erfolgte
und eine unentbehrliche Vorarbeit zur theilweisen Revision der Bayerischen
Landestriangulation, beziehungsweise zur Herstellung zweier neuen
Dreiecksketten zwischen Sachsen und der Schweiz einerseits, Oesterreich
und Württemberg oder Baden andrerseits, nämlich die Veröffentlichung
der Bayerischen Landesvermessung durch den Druck noch immer fehlte
(wie sie auch heute noch fehlt): so beschloss die genannte Commission,
die bewilligte Geldsumme vorzugsweise auf das Nivellement des Landes
in der Hauptrichtung von Nord nach Süd zu verwenden, um nicht am
Ende zwei mit ungenügenden Fonds begonnene Arbeiten (Triangulation
und Nivellement) gleichzeitig in’s Stocken gerathen zu sehen und sich
selbst wegen unzweckmässiger Verwendung öffentlicher Mittel Vorwürfe
machen zu müssen. Denn es ist gewiss, dass ein ganz Bayern durch
ziehendes, mit Oesterreich, Sachsen, Württemberg und der Schweiz
verbundenes, mit aller Sorgfalt ausgeführtes Nivellement als Bindeglied
in dem Europäischen Höhennetze und als Grundlage weiterer Höhen
messungen im eigenen Lande einen selbständigen Werth hat, während
die Triangulation, wenn sie wegen Mangels an Mitteln nicht vollständig
zum Abschlüsse gebracht wird, wie jede unvollendete wissenschaftliche
Arbeit werthlos ist.