6
Die Konstanten der Instrumente.
Zur Ausführung aller hier in Rede stehenden Nivellements diente
ausschliesslich das Instrument Nr I und die beiden Latten Nr VI und VII.
Die letzteren wurden, um sicher zu gehen, im Sommer und Herbst 188B
einer zweimaligen Vergleichung mit den im geodätischen Institut der
technischen Hochschule zu München aufbewahrten Breithauptschen Meter
stäben unterzogen: das erste Mal vor der Abreise des Beobachters
Oertel am 18. und 19. Juli, das zweite Mal nach seiner Rückkehr am
16. und 17. Oktober des genannten Jahres.
Diese beiden Vergleichungen haben überraschende Ergebnisse ge
liefert, es fand sich nämlich die Länge des nominellen Meters
1,0002485 m + 0,025 mm
1,0001618 m + 0,024 mm
l,0003890m = F 0,016 mm
1,0002816 m + 0,020 mm
und es ergaben folglich beide Untersuchungen den Lattenmeter grösser
als den wirklichen Meter: im Juli betrug der Ueberschuss im Mittel
0,2052 und im Oktober 0,3353 Millimeter. Vergleicht man hiemit die
in der „Sechsten Mitteilung“, Seite 7 angegebene und von dem gleichen
Beobachter mit den gleichen Meterstäben gefundene Länge des nominellen
Meters der nämlichen zwei Latten, welcher im Mittel um 0,0067 Milli
meter kleiner gefunden wurde, als der wirkliche Meter, so kommt man
zu der Ueberzeugung, dass die Schwankungen der nominellen Meterlänge
hölzerner Latten weitaus grösser sind, als man gewöhnlich anzunehmen
pflegt, und dass ebendeshalb für geometrische Höhenmessungen erster
Ordnung mindestens zwei Untersuchungen der Nivellierlatten, eine vor
und eine nach ihrer Verwendung notwendig sind. Eine solche starke
Veränderlichkeit hölzerner Latten ist übrigens auch anderwärts schon
mehrfach bestätigt worden. Für die Reduktion der im Sommer des
Jahres 1883 gemessenen Höhenunterschiede auf die wirkliche Meterlänge
wurde als mittlere nominelle Meterlänge beider Latten gesetzt:
L = -J- (1,0002052 + 1,0003353) = 1,0002703 m.
am 17. und 19. Juli: für die Latte Nr VI =
Nr VII =
a
m 18. u. 19. Oktober:
Nr VI =
Nr VII =