Full text: Das Bayerische Präcisions-Nivellement (7. Mitteilung)

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Die Konstanten der Instrumente. 
Zur Ausführung aller hier in Rede stehenden Nivellements diente 
ausschliesslich das Instrument Nr I und die beiden Latten Nr VI und VII. 
Die letzteren wurden, um sicher zu gehen, im Sommer und Herbst 188B 
einer zweimaligen Vergleichung mit den im geodätischen Institut der 
technischen Hochschule zu München aufbewahrten Breithauptschen Meter 
stäben unterzogen: das erste Mal vor der Abreise des Beobachters 
Oertel am 18. und 19. Juli, das zweite Mal nach seiner Rückkehr am 
16. und 17. Oktober des genannten Jahres. 
Diese beiden Vergleichungen haben überraschende Ergebnisse ge 
liefert, es fand sich nämlich die Länge des nominellen Meters 
1,0002485 m + 0,025 mm 
1,0001618 m + 0,024 mm 
l,0003890m = F 0,016 mm 
1,0002816 m + 0,020 mm 
und es ergaben folglich beide Untersuchungen den Lattenmeter grösser 
als den wirklichen Meter: im Juli betrug der Ueberschuss im Mittel 
0,2052 und im Oktober 0,3353 Millimeter. Vergleicht man hiemit die 
in der „Sechsten Mitteilung“, Seite 7 angegebene und von dem gleichen 
Beobachter mit den gleichen Meterstäben gefundene Länge des nominellen 
Meters der nämlichen zwei Latten, welcher im Mittel um 0,0067 Milli 
meter kleiner gefunden wurde, als der wirkliche Meter, so kommt man 
zu der Ueberzeugung, dass die Schwankungen der nominellen Meterlänge 
hölzerner Latten weitaus grösser sind, als man gewöhnlich anzunehmen 
pflegt, und dass ebendeshalb für geometrische Höhenmessungen erster 
Ordnung mindestens zwei Untersuchungen der Nivellierlatten, eine vor 
und eine nach ihrer Verwendung notwendig sind. Eine solche starke 
Veränderlichkeit hölzerner Latten ist übrigens auch anderwärts schon 
mehrfach bestätigt worden. Für die Reduktion der im Sommer des 
Jahres 1883 gemessenen Höhenunterschiede auf die wirkliche Meterlänge 
wurde als mittlere nominelle Meterlänge beider Latten gesetzt: 
L = -J- (1,0002052 + 1,0003353) = 1,0002703 m. 
am 17. und 19. Juli: für die Latte Nr VI = 
Nr VII = 
a 
m 18. u. 19. Oktober: 
Nr VI = 
Nr VII =
	        
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