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Lambert.
§ 16.
Wir haben in den trigonometrischen Tabellen eine einige
rationale Tangente, nemlich die von 45 Gr., welche den Halb
messer gleich, und demnach — 1 ist. Damit ist also der Bogen
von 45 Gr. und folglich auch der Bogen 90, 180, 360 Gr. ir
rational, oder diese Bögen haben zu dem Halbmesser des Cir-
culs kein rationales Yerhältnifs.
§ 17.
Aus dem bisher gesagten erhellet demnach so viel, dafs
kein Bogen nebst seiner Tangente zugleich ein rationales Yer-
hältnifs zum Halbmesser haben könne. Es ist aber auf un
zählige Arten möglich, dafs ein Bogen zu seiner Tangente ein
rationales Yerhältnifs habe. Allein es läfst sich auch beweisen,
dafs in allen diesen Fällen, sowohl der Bogen als die Tangente
desselben, mit dem Halbmesser incommensurabel sind. Denn
erstlich können, vermöge des bereits erwiesenen, nicht beyde
zugleich zu dem Halbmesser ein rationales Yerhältnifs haben.
Man setze demnach, es sey nur die Tangente oder nur der
Bogen allein. Im ersten Fall mttste die Tangente sowohl mit
dem Halbmesser als mit dem Bogen commensurahel seyu.
Und so wäre eben dadurch auch der Bogen mit dem Halb
messer commensurahel, weil die Summe oder die Differenz
zweyer rationalen Verhältnisse ebenfalls rational ist. Im andern
Fall wäre der Bogen zugleich mit der Tangente als mit dem
Halbmesser commensurahel, und so würde ebenfalls die Tan
gente zu dem Halbmesser ein rationales Yerhältnifs haben.
Da nun vermöge des vorhin erwiesenen, Halbmesser, Bogen
und Tangente nicht zugleich commensurahel sind, so werden
die beyden angeführten Fälle umgestossen; demnach wenn Bogen
und Tangente unter sich ein rationales Yerhältnifs haben, so
sind beyde mit dem Halbmesser incommensurabel.
§ 18.
Noch werde ich kurz zween Umstände berühren, die in
Absicht auf die Quadratur des Circuls etwas scheinbares haben.
Der erste ist folgender Satz; Wenn man um einen Circul ein