Full text: Die Königlich Preussische Landes-Triangulation (Theil 1)

Festlegung der Dreieekspunkte 1858 — 1862 im Boden. 
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Festlegung der Dreieekspunkte 1858 —1862 im Boden. 
Die Festlegung sämmtlicher Dreieekspunkte 1. Ordnung, auf denen in Preussen 
1858 bis 1862 beobachtet wurde, ist, soweit diese Punkte nicht Thürme sind, gleich- 
mässig in folgender Weise bewirkt worden: 
Etwa 2 Fuss unter die Bodenfläehe ist eine Granitplatte (oder ein grösserer 
Granitblock) mit einem auf ihrer obern Fläche eingemeisseltem Kreuz versenkt; auf 
derselben steht ein Granitstein, der etwa einen Fuss rheinländisch, so weit er näm 
lich frei zu Tage steht, vierkantig behauen ist, auf seiner einen Seitenfläche die 
Bezeichnung: ^ (resp. eine andere Jahreszahl), auf der gegenüberstehenden das 
Zeichen A trägt; auf dessen oberer Fläche aber ebenfalls ein Kreuz eingemeisselt 
ist, welches vertical über das Kreuz in der Platte gebracht wurde. 
Die Verticale beider Kreuze bezeichnet den Dreieckspunkt. Sollte bei spä 
terer Benutzung eines nach obiger Vorschrift festgelegten Punktes die Revision ergeben, 
dass die beiden Kreuze im obern Steine und in der Platte nicht mehr genau vertical 
über einander liegen, so ist das untere (in der Platte) stets als maassgebend anzu 
sehen, weil der obere Stein, welcher vorzugsweise nur zum Auffinden des Punktes 
dient, eher einer Verrückung ausgesetzt ist. 
Festgelegt wurde durchweg der in den Beobachtungen als Centrum bezeich- 
nete Punkt, auf welchen sich auch die Ausgleichungen in den verschiedenen Jahren 
beziehen. Ausgenommen hiervon sind nur 5 Punkte: 
1858 ; Punkt Piktupöhnen, 
1859 ; „ Schemionken, 
1861 ; „ Gradda, 
1862 ; die Punkte Kauernik und 
Waldau, 
wo örtlicher Verhältnisse wegen die Festlegung seitwärts des als Beobachtungs- oder 
Stations-Centrum bezeichneten Punktes, auf den sich auch die Ausgleichung^ - Rech - 
nung bezieht, stattgefunden hat. Um indess in Zukunft überall direkt auf die Fest 
legung rechnen zu können, sind die Richtungen und Entfernungen von den Dreiecks 
punkten für diese 5 Stationen doppelt gegeben, einmal bezüglich auf den Beobachtungs 
punkt, und ein zweites Mal übertragen auf den Festlegungsstein; (siehe pag. 103 
Station Schemionken, pag. 171 Station Piktupöhnen, pag. 262 Station Gradda, pag. 263 
Station Kauernik, pag. 264 Station Waldau.)
	        
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