Full text: Die Märkisch-Schlesische und die Schlesisch-Posensche Kette und deren Ergänzungen (2. Theil, 2. Abtheilung)

Relationen gehen dann in die der neuen Annahme entsprechenden über, sobald man 
die der Richtung 0 zugehörigen Gewichte p , p, , p, r , . . . gleich Null setzt. Dadurch 
aber treten unter den Endgleichungen Beziehungen auf, die vorher nicht stattfanden, 
und die sich oft zu vortheilhaften Umformungen verwenden lassen. Diese Beziehungen 
und die daraus zu erreichenden Rechnungsvortheile sollen nachstehend erörtert werden. 
Wir bezeichnen nunmehr die beobachteten Richtungen mit 1, 2, 3, . . . dann 
ist die in den Rechnungsvorschriften vorausgesetzte Annahme: 
(i) •• • 
Richtung 1 = 0° 0' 0" 
„ 2 = + A 
„ 3 = + B 
„ 4 = + C 
etc., 
an deren Stelle jetzt die folgende treten soll: 
(2)... 
Richtung 1 =0° 0' 0" + A 
n 2 = + B 
11 3 = + c 
ii 4 = 4- I) 
etc. 
Es ist zunächst die veränderte Bedeutung der Unbekannten zu beachten. 
Dieselben Grössen nämlich, die bei der Annahme (1) mit A, B, C. . . . bezeichnet 
sind, werden jetzt resp. durch B—A, C—A, D—A, etc. ausgedrückt; überhaupt 
wird zufolge der Annahme (2) jeder beobachtete Winkel durch die Differenz zweier 
Unbekannten ausgedrückt. Man kann daher in gewissem Sinne sagen: Die Unbe 
kannten A, R, C, . . . bedeuten in (1) Winkel, in (2) dagegen Richtungen. 
Aus dem bereits Gesagten geht hervor, dass die auf Grund der Annahme (2) 
formirten Stations-Endgleichungen wieder die in den Rechnungsvorschriften unter III 
gegebene Form haben werden; wir schreiben sie daher wie dort, nämlich: 
(an) - + {na) A - {ab) B - (ac) C 
(bn) = - {ab) A + (ibb) B - (6c) C 
{cn) - ~ {ac) A - (bc) B + (cc) C 
etc. 
Es ist klar, dass diese Gleichungen nicht mehr unabhängig von einander 
sein können, da der Anfangspunkt, von welchem die Unbekannten A, B, C, . . . ge 
zählt 
IV. 
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