Relationen gehen dann in die der neuen Annahme entsprechenden über, sobald man
die der Richtung 0 zugehörigen Gewichte p , p, , p, r , . . . gleich Null setzt. Dadurch
aber treten unter den Endgleichungen Beziehungen auf, die vorher nicht stattfanden,
und die sich oft zu vortheilhaften Umformungen verwenden lassen. Diese Beziehungen
und die daraus zu erreichenden Rechnungsvortheile sollen nachstehend erörtert werden.
Wir bezeichnen nunmehr die beobachteten Richtungen mit 1, 2, 3, . . . dann
ist die in den Rechnungsvorschriften vorausgesetzte Annahme:
(i) •• •
Richtung 1 = 0° 0' 0"
„ 2 = + A
„ 3 = + B
„ 4 = + C
etc.,
an deren Stelle jetzt die folgende treten soll:
(2)...
Richtung 1 =0° 0' 0" + A
n 2 = + B
11 3 = + c
ii 4 = 4- I)
etc.
Es ist zunächst die veränderte Bedeutung der Unbekannten zu beachten.
Dieselben Grössen nämlich, die bei der Annahme (1) mit A, B, C. . . . bezeichnet
sind, werden jetzt resp. durch B—A, C—A, D—A, etc. ausgedrückt; überhaupt
wird zufolge der Annahme (2) jeder beobachtete Winkel durch die Differenz zweier
Unbekannten ausgedrückt. Man kann daher in gewissem Sinne sagen: Die Unbe
kannten A, R, C, . . . bedeuten in (1) Winkel, in (2) dagegen Richtungen.
Aus dem bereits Gesagten geht hervor, dass die auf Grund der Annahme (2)
formirten Stations-Endgleichungen wieder die in den Rechnungsvorschriften unter III
gegebene Form haben werden; wir schreiben sie daher wie dort, nämlich:
(an) - + {na) A - {ab) B - (ac) C
(bn) = - {ab) A + (ibb) B - (6c) C
{cn) - ~ {ac) A - (bc) B + (cc) C
etc.
Es ist klar, dass diese Gleichungen nicht mehr unabhängig von einander
sein können, da der Anfangspunkt, von welchem die Unbekannten A, B, C, . . . ge
zählt
IV.
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