mm
308
C. Die Märkisch-Schlesische Kette.
Nun sind aber die Bedingungsgleichungen (7) lediglich Relationen unter Winkeln
je zwischen zwei beobachteten Richtungen, und diese werden vermöge der Annahme
(2) durch die Differenzen (2) - (1) , (3) - (1) , (3) - (2) , etc. ausgedrückt.
Die Bedingungsgleichungen können daher auf folgende Form gebracht werden.
* = «. [(2) - (1)1 + «, [(3) - (1)1 + «,.[(8) - (2)1 + . . .
33 = Ä [(2) - (1)1 + ß, [(3) - (1)] + ß, ¡(3) - (2)1 + . . .
6 = y, [(2) - (l)i + y, 1(3) - (1)1 + y, [(3) - (2)] +. . .
etc.
Diese Form findet für alle diejenigen Unbekannten (1) , (2) , (3) , . . . statt,
denen die Annahme (2) zu Grunde liegt; für die gegenwärtige Beweisführung kommt
dieselbe aber nur bezüglich der Unbekannten jener einen Station in Betracht, auf
die sich die willkürliche Bedingungsgleichung (6) bezieht.
Die Vergleichung der vorigen Relationen mit jenen (7) zeigt, dass man hat:
«i =
«2
fl-2 - + ß l “ «3
dg = + a 2 + «3
etc.
Bl = - ßi - ßi
Ci = - yi - y*
Bo = + ßl — ßi
c 2 = + Zi - r»
B 3 = + ß 2 + ßi
c 3 = + u + Yz
etc.
etc.
woraus sich ergiebt
ai + a 2 + a 3 + • • • = 0
Bi + B 2 + B 3 + . . . = 0
Ci + *-2 + c 3 -f • • • = 0
etc.
Es ist daher nach (9) und (10):
[1] + [2] + [°] + • • • - o
(a + h + <; + ...)/ = 0,
und da a , h , c , . . . willkührliche Zahlen sind, so folgt hieraus:
X = 0.
Setzt man diesen Werth von in die Gleichungen (8), so ist diese Unbekannte