C. Die Märkisch-Schlesische Kette. 309
eliminirt, und zur Bestimmung’ der übrigen Unbekannten 1 , II , III , . . . und (1) , (2) ,
(3) , . . . hat man jetzt ausser den Gleichungen (7) die folgenden:
(in..
n = a (1) + b (2) + c (3) + . . .
1] = + (aa) (1) - (ab) (2) - (ac) (3) - . . .
'2] = - (ab) (1) + (bb) (2) - (bc) (3)
3 ] = - ( aG ) (!) - (P c ) (2) + (cc) (3) - . . .
etc.
Da man selbstverständlich diese Gleichungen behufs Auflösung für die Unbe
kannten (1) , (2) , (3) , . . . beliebig mit einander combiniren kann, und da die will
kürliche Bedingungsgleichung nach dieser Auflösung nicht weiter gebraucht wird,
indem dann ebenso viele Gleichungen von der Form:
(...)=■<* [1]+/» [?] + r[8] + ..:
wie Unbekannte (1) , (2) , (3) , . . ., und ebenso viele Bedingungsgleichungen (7) wie
Unbekannte I , II , III , . . . vorhanden, und mithin diese Gleichungen zur Bestimmung
sämmtlicher Unbekannten hinreichend sind, so ist hiermit der beabsichtigte Beweis
geführt.
Die möglichst einfachste Form der Stations-Endgleichungen ist herstellbar,
wenn die Anordnung der Beobachtungen in Bezug auf die eine Richtung dieselbe
ist, wie in Bezug auf jede der übrigen; wenn also z. B. in jeder Beobachtungsreihe
alle Richtungen eingestellt sind, oder wenn alle Winkel zwischen je zwei Richtungen
gleich oft gemessen sind. In diesem Falle haben nämlich die Gleichungen (3) fol
gende Form:
n t = + p A - q B - q C - . . .
n 2 = — q A -f p B - q C — . . .
n 3 = - q A - q B + p C - . . .
etc.
Addirt man zu jeder Gleichung das q fache der Bedingungsgleichung: