Winkelregister der Hauptpunkte.
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zu wiederholen, dass die Winkel zwischen den Richtungen der Küstenvermessung die
aus der Netzausgleichung der letzteren hervorgegangenen endgültigen Werthe erhalten
(vergl. a. a. O., Seite 364). Dadurch erhalten aber auch die der Elbkette angehörigen
Richtungen Hagelsberg und Götzer Berg dieselben Werthe, mit denen sie aus der Netz
ausgleichung der Küstenvermessung hervorgegangen sind, und die sich wie jene an
letztgenannter Stelle verzeichnet finden, nämlich:
O / //
Eichstädt = 00 0,000
Hagelsberg = 247 10 18,815 48 )
Götzer Berg = 300 13 6,987
Mit diesen, nur noch auf die jetzigen Centren zu reduzirenden Werthen treten daher
die drei Richtungen in die Netzausgleichung der Elbkette ein.
Die bezüglichen Reduktionen sind:
Hagelsberg: Heliotrop in Leuchtpfahl 1845. — Red. a. Centr. = — 2,7,889
Götzer Berg: Heliotrop in Leuchtpfahl 1845. — Red. a. Centr. = 4- 11,412,
Ergetraiss mit Einschluss sämmtlieher Reduktionen.
o / //
1. Eichstädt = 00 0,000
2. Hagelsberg — 247 9 50,926 + (109)
3. Götzer Berg = 300 13 18,399 + (no)
Bezeichnet man die Normalgleichungen, welche aus der unter vorgenannter
Bedingung wiederholten Stationsausgleichung hervorgehen, wie folgt:
[109] = (aa) (109) + (ab) (110)
[no] = (ab) (109) + (bb) (no),
so haben — wie sich leicht nachweisen lässt — die Koeffizienten (aa), (ab) und (bb) die
selben Werthe, wie in denjenigen Gliedern der vollständigen Stations-Normalgleichungen,
welche den Richtungen Eichstädt (als Nullrichtung), Hagelsberg und Götzer Berg
entsprechen. Auf das für die Elbkette festgesetzte Gewicht 1 einer Doppelbeobacli-
tung einer Richtung bezogen, sind diese Werthe:
(aa) = -f 6,917; (ab) = — 2,750; (bb) = + 9,657
Nach Einsetzung derselben in die obigen Normalgleichungen erhält man durch deren
Auflösung die in die Netzausgleichung der Elbkette einzuführenden:
Gewiditsgleichungen.
(109) — -f- 0,1630 11091 + 0,0464 [110]
(no) = + 0,0464 [109] -f- 0,1168 [no]
Fehlerrechnung.
Aus sämmtlichen Beobachtungsreihen, worin die Richtungen Hagelsberg und
Götzer Berg, beide oder eine von beiden, Vorkommen, ist berechnet worden;
(VV) = (u'u') — 49,90; q = 22.
Anmerkung. Es mag hier bemerkt werden, dass das vorstehend angewandte
Verfahren, für solche Richtungen, welche im Zusammenhänge mit anderen, einer bereits
■*8) In „Die Kiistenvermessung u. s. w. u muss die Richtung Hagelsberg, sowohl auf Seite 220
als auch auf Seite 364, nicht 9', sondern io' heissen.