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28. Station Eichberg.
ausgeglichenen Nachbarkette angehörigen Richtungen beobachtet sind, die in die Netz
ausgleichung einzufiihrenden Richtungswerthe und Gewichtsgleichungen herzuleiten,
keineswegs einwandfrei ist. Insbesondere erscheint die Gewichtserhöhung ungerecht
fertigt, welche für die noch im Netz auszugleichenden Winkel dadurch herbeigeführt
wird, dass den bereits ausgeglichenen bestimmte Werthe beigelegt, mithin diese Winkel
als vollkommen genau betrachtet werden. Uebrigens kann hier ja von einer völlig
strengen Ausgleichung überhaupt nicht mehr die Rede sein, nachdem die mathematische
Strenge durch Zulassung der stückweisen Ausgleichung (jeder Kette für sich) einmal
durchbrochen ist; vielmehr handelt es sich in Fällen der vorliegenden Art nur noch
um ein möglichst plausibles Verfahren. Ein solches ergiebt sich aber aus der leicht
als richtig zu bestätigenden allgemeinen Bemerkung, dass man von den aus einer
Stationsausgleichung hervorgegangenen Richtungswerthen, Gewichtsgleichungen und
Gliedern der letzteren alle diejenigen, welche sich auf überschüssige (d. i. in keiner
Bedingungsgleichung vorkommende) Richtungen beziehen, einfach fortlassen kann,
ohne dadurch an den auf die übrigen Richtungen bezüglichen Ergebnissen der Netz
ausgleichung etwas zu ändern. Dieses Verfahren ist auf der Station Eichberg im Ab
schnitt V und auf Ruhner Berg (Winkelt egister 19) eingeschlagen. Es hat neben
möglichst grosser Strenge und Einfachheit den Vorzug, dass es in völlig analoger Weise
auf die in die Netzausgleichung der älteren wie in die der jüngeren Kette einzu
führenden Stationsergebnisse anwendbar ist.