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Zwischenpunkte. Vorbemerkungen.
a. auf den 'neu zu bestimmenden Punkten Schwarze Berg und
Lüneburg — Brockhöfe ist nur von aussen angeschnitten worden —
sämmtliche Winkelkombinationen so oft gemessen, dass das Gewicht
der aus der Stationsausgleichung hervorgegangenen „beobachteten
Richtungswerthe“ 25 bezw. 24 beträgt, das Gewicht einer Doppel
beobachtung eines Winkels gleich 1 gesetzt (vergl. Seite 52);
b. auf den Anschlussstationen die neu zu bestimmenden Rich
tungen stets an je zwei alte Richtungen angeschlossen, jedoch die
Richtungen nach Schwarze Berg und Lüneburg je 12mal (in 6 ver
schiedenen Kreisstellungen), die Richtungen nach Brockhöfe nur je
6 mal (in 3 Kreisstellungen).
Die Behandlungsweise der einzelnen Zwischenpunkte ist, wie sich
hieraus ergiebt, den jeweiligen Umständen angepasst; da ausserdem für
die Beobachtungen auf und nach Lüneburg ein schwächeres Instrument
verwendet wurde, so ist die Bestimmung der drei Punkte von un
gleicher Genauigkeit. Bei jedem einzelnen derselben sind aber die aus
der Stationsausgleichung hervorgegangenen Winkel- bezw. Richtungs
werthe von gleichem oder wenigstens nahezu gleichem Gewicht und
auch ohne weitere feine Gewichtsunterscheidung in die Ausgleichung
des Punktes aufgenommen worden. Dies Verfahren wird für alle sekun
dären Konfigurationen der Trigonometrischen Abtheilung beobachtet,
und hat schon bei der Ausgleichung des Märkischen Dreiecksnetzes
und der 5 sekundären Punkte der Märkisch-Schlesischen Kette (vergl.
,,Hauptdreiecke“, III. Theil) stattgefunden.
Die Ausgleichung selbst ist bei Schwarze Berg nach Bedingungs
gleichungen erfolgt; die Winkel-Identitätsgleichungen sind hierbei wie
bei der Hauptkette 52 ) (vergl. Winkelregister 3, Seite 71) bereits mit
den Stations - Normalgleichungen vereinigt worden, so dass in den
Stationsergebnissen kein Widerspruch gegen frühere endgültige Be
stimmungen enthalten ist.
Die beiden Zwischenpunkte Lüneburg und Brockhöfe sind, wie
alle neueren Zwischenpunkte, nach Koordinaten ausgeglichen. Eine
kurzgefasste Darstellung des hierbei vorgeschriebenen Verfahrens findet
sich in ,, Jordan und Steppes, Das Deutsche Vermessungswesen“, 1. Band,
Stuttgart 1882, Seite 151 —164.
52 ) Bei den neueren Ketten der Landesaufnahme, welche einer doppelten Ausgleichung
unterworfen sind, geschieht dies nicht mehr.