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Einleitung.
Log Entf. Golmberg-Grofsberg = 4,588 3084.9
„ „ Grofsberg-Collm = 4,670 4297.6
und der endgültigen Winkelwerthe:
Hagelsberg-Golmberg-Grofsberg — 255 0 36' 3','o56
Golmberg-Grofsberg-Collm =210 43 8,652
Grofsberg-Collm-Strauch = 46 54 59,648
b. an das feste System der Elbkette („HauptdreieckeIV. Theil)
vermittelst der endgültigen Koordinaten:
Hagelsberg: Breite=52° 8' 24','00.17; Länge = 3o°n' 7V 1 937
Lüfs: „ =52 50 9,3325; „ =28 o 36,9599
Wilsede: „ =53 10 8,6499; „ =27 36 27,2159
Log Entf. Hagelsberg-Golmberg = 4,765 2324.3 :t )
„ „ Lüfs-Wilsede =4,661 6147.4
und der endgültigen Winkelwerthe:
Eichberg-Hagelsberg-Golmberg = 39 0 10' 18','707
Wilsede-Lüfs-Pugelatz =121 24 59,578
Litberg-Wilsede-Lüfs =185 17 18,006
Die Übereinstimmung der Messungen der Hannoversch-Sächsischen
Kette mit diesen älteren Ergebnissen forderte für die zweite Aus
gleichung die Hinzufügung von 10 Zwangsgleichungen zu den 23 Be
dingungen der ersten Ausgleichung, nämlich:
von 6 Winkel-Identitätsgleichungen unter Zugrundelegung der
oben angeführten, bereits endgültig festgelegten Winkelwerthe
auf den 6 Anschlufsstationen, und
von 4 Seiten-Identitätsgleichungen unter Zugrundelegung der
ebenfalls angeführten bereits endgültig bestimmten 4 Seiten-
werthe. 4 )
Zu diesen 10 Anschlufsbedingungen kamen ferner für die zweite
Ausgleichung noch die bekannten 3 Polygongleichungen hinzu, da
die Hannoversch-Sächsische Kette das Polygon um das Sächsische
Netz schliefst.
Die obigen 13 Zwangsbedingungen erhöhen die Anzahl der ge-
sammten Bedingungsgleichungen für die zweite Ausgleichung auf 36.
3 ) Der obige Logarithmus der Seite Hagelsberg-Golmberg hat — ebenso wie der end
gültige Richtungswerth derselben Seite — aus den endgültigen Koordinaten der Elbkette und
der Märkisch-Schlesischen Kette berechnet werden müssen, da das Dreieck Eichberg-Golmberg-
Hagelsberg keiner bestimmten Einzel-Kette angehört.
4) Aufser den obigen vier älteren Seitenwerthen blieb noch die aus der Basis bei
Göttingen abgeleitete Länge Ahlsburg-Meifsner als unveränderlich in die zweite Ausgleichung
aufzunehmen; mithin waren im Ganzen 5 — 1=4 überschüssige Seitenwerthe vorhanden.
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