Full text: Die Hannoversch-Sächsische Dreieckskette, das Basisnetz bei Göttingen, das Sächsische Dreiecksnetz (Theil 6)

a. Die alte Preufsische Kette von Berlin nach dem Rhein, aus 
geführt von dem Preufsischen Generalstabe in den Jahren 1817—1822; 
b. Die Hannoversche Gradmessung, ausgeführt von C. F. Gauss 
in den Jahren 1821—1823; 
c. Die Triangulirung des Kurfürstenthums Hessen, ausgeführt von 
Ch. L. Gerling in den Jahren 1822 — 1823 und 1835—1837; 
d. Die Triangulation von Thüringen, ausgeführt von der Trigono 
metrischen Abtheilung des Preufsischen Generalstabes in den Jahren 
1851—1855- 
Für die neueren Messungen der Trigonometrischen Abtheilung 
konnten diese älteren Arbeiten höchstens als erstmaliger Anhalt bei 
Feststellung der Konfiguration dienen. Zunächst entsprechen dieselben 
den heutigen Anforderungen in Bezug auf Genauigkeit nicht, wie es 
im Hinblick auf die damals vorhandenen technischen Hülfsmittel und 
die seitdem eingetretenen Fortschritte der Geodäsie im Allgemeinen 
auch nicht anders sein kann. Überdies ist ein grofser Theil der 
ehemaligen Dreieckspunkte nicht mehr erhalten, entweder weil 
dieselben überhaupt nicht im Boden festgelegt waren oder weil die 
ursprünglichen Versicherungsmarken im Laufe der Zeit verschwunden 
sind; in denjenigen Fällen aber, in welchen die früheren Festlegungen 
neuerdings wieder aufgefunden wurden, zeigten sich dieselben fast 
ausnahmslos in äufserst mangelhaftem Zustande 8 ). Die Aufsuchung 
8 ) Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der dauernden und scharfen Erhaltung der Drei 
eckspunkte dürften einige Bemerkungen über die zu diesem Zweck bei der Trigonometrischen 
Abtheilung vorgeschriebenen Mafsregeln am Platze sein. Für die Triangulation I.—III. Ordnung 
sind zur Versicherung der Dreieckspunkte die folgenden Festlegungsmittel (siehe Skizze /) 
im Gebrauch: 
1. Die Festlegungen mit Pfeiler und Platte aus Granit, deren obere glatt behauene 
Flächen mit eingemeifselten Kreuzen versehen sind. Dieselben haben nachstehende Gröfsen- 
verhältnisse: 
Pfeiler 
Platte 
I. 0.: 
m 
0,90 
m 
Länge und 0,30 quadr. Querschnitt 
m 
0,1 
m 
Dicke und 0,75 quadr. Querschnitt 
II. 0.: 
0,90 
» « „ „ 
0,1 
55 55 0 ; 6 O 55 ft 
III. 0.: 
0,90 
55 55 0,1 6 55 55 
0,1 
n » °/3° » » 
Die Festlegung mit Pfeiler und Platte ist die normale bei allen in freiem Felde be 
findlichen Punkten. Die Platten werden mit ihren oberen Flächen etwa o,8 m tief in den 
Boden versenkt, um gegen Einflüsse der Witterung, namentlich des Frostes, hinsichtlich ihrer 
Lage geschützt zu sein. Das Kreuz in der Platte gilt allgemein als mafsgebende, das obere 
Kreuz in dem zu Tage tretenden Kopf des Pfeilers dagegen als nebensächliche Punkt 
bezeichnung; 
2. Eiserne Bolzen (Thurmbolzen und Thurmmarken, bezw. Plattformbolzen und 
Plattformmarken), welche in Stein oder Mauerwerk horizontal bezw. vertikal derart eingelassen 
werden, dafs ihre eine feine Ausbohrung enthaltenden Köpfe frei zu Tage stehen; die Fest 
legung mit derartigen eisernen Bolzen ist die normale für alle Thurmstationen;
	        
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