Fünfter Abschnitt. § 3.
auf unendlich kleine Gröfsen) konstant sein. Für alle Linien, die
dieser Voraussetzung genügen, wird das Linienelement ds eine
Funktion von Xi . . , x n und dx 1? dx 2 . . . dx n sein.
Die gemachte Voraussetzung ermöglicht es, die Gröfsen
dx! . . . dx n nach demselben Verhältnis wachsen zu lassen; dem
nach fordert Riemann, dafs auch die Länge ds des Elementes
nach demselben Verhältnis wachse. Dieser Forderung genügt man
durch die Festsetzung, dafs die nffe Potenz des Linienelementes
eine stets positive Form mten Grades in den Gröfsen dx l? dx 2 .. .dx n
ist, wo m eine gerade Zahl sein soll. Die einfachste Voraus
setzung würde demnach sein:
ds 2 = J£a aß dx a dx b ,
wo die Koefficienten a a6 entweder Konstante oder Funktionen von
Xi . . . x n sind und wo die rechte Seite nur verschwindet, wenn
dx x . . . dx n sämtlich gleich null sind, während sie für jede andere
Wahl von dx x . . . dx n positiv ist, welche Werte von Xi . . . x n
man auch in die Koefficienten a Qb einsetzt.
Riemann behandelt nur diese einfachste Annahme und ge
langt zu einem gewissen analytischen Ausdruck, den er als das
Krümmungsmafs bezeichnet. Hierauf brauchen wir aber hier nicht
näher einzugehen; es genüge, auf unsere früheren Darlegungen
zu verweisen (B. 1. S. 213 ff.).
Die hier skizzierte Schrift ist für die Mathematik von weit-
tragender Bedeutung geworden, indem die darin angedeuteten
Gedanken zu ganz hervorragenden Arbeiten angeregt haben. In
dessen liegt der Schwerpunkt dieser Arbeiten auf dem Gebiete
der Analysis. Dabei darf die Wichtigkeit des Riemannschen Vor
trages für die Geometrie nicht unterschätzt werden, da er erstens
überaus anregend gewirkt hat und zweitens die Möglichkeit eines
unbegrenzten, aber zugleich endlichen Raumes gezeigt und die
Grundeigenschaften jener Raumform angegeben hat, die wir im
vorliegenden Werke nach Riemann benennen. Diese hohen Vor
züge der Arbeit dürfen uns nicht hindern, die darin entwickelte
Grundlage der Geometrie einer sorgfältigen Kritik zu unterziehen.
1. Auf das Schlufsergebnis des ersten Abschnittes, wonach
das Wesen einer n-fach ausgedehnten Mannigfaltigkeit darin er
blickt wird, dafs sich die Ortsbestimmung auf n Gröfsenbeziehungen
zurückführen läfst, will ich nicht ausführlich eingehen. Ich verwaise