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Sänimtliche vorgenannten Punkte gehören der Klasse der Zwischen*
punkte mit i2maliger Einstellung an. Die unter Nr. 20 a , 38 a und 43—65
aufgeführten sind lediglich durch Anschneiden von aufsen bestimmt.
Hinsichtlich des Messungs- und Berechnungsverfahrens für die
Zwischenpunkte vergl. „Hauptdreiecke“, V. Theil, Seite 18.
Als Folgepunkte sind solche Punkte ausgewählt und ausgeglichen
worden, deren Bestimmung trotz der Nähe eines anderen für die Landes
vermessung wesentlicheren sogenannten Leitpunktes aus praktischen
Gründen oder mit Rücksicht auf geschichtliche Vorgänge wünschenswert!!
war, welche aber wegen der kurzen Entfernung von dem Leitpunkt eine
selbständige Behandlung nicht räthlich erscheinen liefsen. Um dieselben
in ein möglichst enges Abhängigkeits-Verhältnifs zu ihren bez. Leitpunkten
zu bringen, d. h. die rechnerischen Verzerrungen zwischen Leitpunkt und
Folgepunkt so weit als angängig zu verringern, wurden die kleinen auf
den Bestimmungspunkten gemessenen Winkel zwischen Leitpunkt und
Folgepunkt zur Ausgleichung des letzteren an die endgültig festgelegte
Richtung nach dem ersteren, und nicht an deren beobachteten Werth,
angehängt. Die ,,beobachteten Richtungswinkel“ der Abrisse enthalten
jedoch die in gewöhnlicher Weise gebildeten Beobachtungswerthe.
4. Aeltere Triangulirungen im Gebiete des Wesernetzes.
Die in das Gebiet des Wesernetzes fallenden älteren Triangulirungen
von Bedeutung sind bereits in der Einleitung zu A. Die Hannoversche
Dreieckskette, Seite 9 u. f. zusammengestellt worden. Es sind dies im Be
sonderen :
1. Die Hannoversche Gradmessung bez. deren Fortsetzung bis Jever
und die Hannoversche Landesvermessung. Von den Hauptpunkten dieser
Triangulation (Skizze 1) wurden bei dem Wesernetz, abgesehen von dessen
Anschlufspunkten, neu bestimmt: Köterberg, Deister II (Deister), Wittekind
stein, Knickberg, Mordkuhlenberg, Steinberg, Twistringen, Brillit, Brütten
dorf, Bremen, Nonnenstein, Garlste (Garlstedt), Zeven und Bullerberg.
Vergl. die Abrisse Nr. 18, 19, 2o a , 22, 23, 24, 26, 30, 31, 32, 34, 39,
40 und 51.
2. Die Oldenburgische Landesvermessung, von deren Hauptpunkten,
abgesehen von dem Anschlufs, die beiden Punkte Wildeshausen und
Oldenburg neu bestimmt sind. Vergl. die Abrisse Nr. 27 und 28.
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