Full text: Die Hannoversche Dreieckskette, das Basisnetz bei Meppen, das Wesernetz (8. Theil)

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Sänimtliche vorgenannten Punkte gehören der Klasse der Zwischen* 
punkte mit i2maliger Einstellung an. Die unter Nr. 20 a , 38 a und 43—65 
aufgeführten sind lediglich durch Anschneiden von aufsen bestimmt. 
Hinsichtlich des Messungs- und Berechnungsverfahrens für die 
Zwischenpunkte vergl. „Hauptdreiecke“, V. Theil, Seite 18. 
Als Folgepunkte sind solche Punkte ausgewählt und ausgeglichen 
worden, deren Bestimmung trotz der Nähe eines anderen für die Landes 
vermessung wesentlicheren sogenannten Leitpunktes aus praktischen 
Gründen oder mit Rücksicht auf geschichtliche Vorgänge wünschenswert!! 
war, welche aber wegen der kurzen Entfernung von dem Leitpunkt eine 
selbständige Behandlung nicht räthlich erscheinen liefsen. Um dieselben 
in ein möglichst enges Abhängigkeits-Verhältnifs zu ihren bez. Leitpunkten 
zu bringen, d. h. die rechnerischen Verzerrungen zwischen Leitpunkt und 
Folgepunkt so weit als angängig zu verringern, wurden die kleinen auf 
den Bestimmungspunkten gemessenen Winkel zwischen Leitpunkt und 
Folgepunkt zur Ausgleichung des letzteren an die endgültig festgelegte 
Richtung nach dem ersteren, und nicht an deren beobachteten Werth, 
angehängt. Die ,,beobachteten Richtungswinkel“ der Abrisse enthalten 
jedoch die in gewöhnlicher Weise gebildeten Beobachtungswerthe. 
4. Aeltere Triangulirungen im Gebiete des Wesernetzes. 
Die in das Gebiet des Wesernetzes fallenden älteren Triangulirungen 
von Bedeutung sind bereits in der Einleitung zu A. Die Hannoversche 
Dreieckskette, Seite 9 u. f. zusammengestellt worden. Es sind dies im Be 
sonderen : 
1. Die Hannoversche Gradmessung bez. deren Fortsetzung bis Jever 
und die Hannoversche Landesvermessung. Von den Hauptpunkten dieser 
Triangulation (Skizze 1) wurden bei dem Wesernetz, abgesehen von dessen 
Anschlufspunkten, neu bestimmt: Köterberg, Deister II (Deister), Wittekind 
stein, Knickberg, Mordkuhlenberg, Steinberg, Twistringen, Brillit, Brütten 
dorf, Bremen, Nonnenstein, Garlste (Garlstedt), Zeven und Bullerberg. 
Vergl. die Abrisse Nr. 18, 19, 2o a , 22, 23, 24, 26, 30, 31, 32, 34, 39, 
40 und 51. 
2. Die Oldenburgische Landesvermessung, von deren Hauptpunkten, 
abgesehen von dem Anschlufs, die beiden Punkte Wildeshausen und 
Oldenburg neu bestimmt sind. Vergl. die Abrisse Nr. 27 und 28. 
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