Zweite Ausgleichung.
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C. Zweite Ausgleichung.
1. Bedingungsgleichungen für den AnschluTszwang.
Vergl. Einleitung, Seite 12.
XXX. Gr. Gleichberg.
Identität des Winkels Coburg-Inselsberg mit dem aus der zweiten Ausgleichung
des Thüringischen Dreiecksnetzes hervorgegangenen endgültigen Werthe (siehe Winkel
register Nr. 1, Fufsnote 4).
0 = — 0,196 — (1) + (3)
XXXI. Inselsberg.
Identität des Winkels Gr. Gleichberg—Meifsner mit dem aus der zweiten Aus
gleichung des Thüringischen Dreiecksnetzes hervorgegangenen endgültigen W T erthe (siehe
Winkelregister Nr. 2, Fufsnote 5).
o = —0,192 —(4)+ (7)
XXXII. Meißner.
Identität des Winkels Inselsberg-Billstein mit dem aus der zweiten Ausgleichung
der Hannoverschen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen Werthe (siehe Winkel
register Nr. 3, Fufsnote 6).
o = 4- 0,365 — (8) + (10)
XXXIII. Nottuln.
Identität des Winkels Soester Warte—Bentheim mit dem aus der zweiten Aus
gleichung der Hannoverschen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen Werthe (siehe
Winkelregister Nr. 28, Fufsnote 8).
o = — 0,157 — (m) + (113)
XXXIV. Soester Warte.
Identität des Winkels Billstein—Nottuln mit dem aus der zweiten Ausgleichung
der Hannoverschen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen Werthe (siehe Winkel
register Nr. 27, Fufsnote 7).
o = —1- 0,460 — (107) -f- (110)