A. Die Rheinisch-Hessische Dreieckskette.
Auf dem steilen Kegel des Michelsberges steht eine kleine Wallfahrtskapelle mit
niedrigem Thurm, welcher in rechteckiger Gestalt bis zur Höhe von 13 m über dem
Erdboden aus Granitsteinen aufgeführt ist.
Das Centrum der Station, welches zur Zeit seiner Bestimmung (1891) mit der
Spitze des stark eingezogenen Kirchdaches zusammenfiel, wird durch die obigen auf
dasselbe bezogenen Koordinaten der übrigen Stationspunkte scharf bezeichnet.
Für die Beobachtungen der Rheinisch-Hessischen Kette, des Niederrheinischen
Dreiecksnetzes und des Bonner Basisnetzes waren auf der Nordost- und Südwestecke der
Mauerkrone des Thurmes zwei Ziegelsteinpfeiler aufgemauert. Die in ihre sandsteinernen
Kopfflächen eincementirten Leuchtbolzen bezeichnen die Punkte Nordostpfeiler und
Südwestpfeiler.
Zur dauernden Versicherung des Centrums und der Thurmpfeiler dienen:
1. der Thurmbolzen, welcher an der Westseite des Thurmes 0,8 m über dem
Erdboden eingemauert ist;
2. die Plattformbolzen NO. und SW., welche am Fufs der Thurmpfeiler in
die Krone des Mauerwerkes eincementirt sind.
Im Jahre 1847 wurde seitens der Trigonometrischen Abtheilung des General
stabes für das alte Bonner Basisnetz 24 ) und im Jahre 1868 seitens des Königlich Preufsisclien
Geodätischen Instituts für dessen Rheinisches Dreiecksnetz auf dem Michelsberg beobachtet
(vergl. „Publication des Königl. Preufs. Geod. Instituts. Das Rheinische Dreiecksnetz“
I. Heft. Die Bonner Basis. Berlin 1876, Seite 46—48, 74, 7J und Tafel, sowie II. Heft.
Die Richtungsbeobachtungen. Berlin 1878, Seite J4—J8 und Tafel III, Fig. 6, sowie
III. Heft. Die Netzausgleichung. Berlin 1882, Seite 104 und 120). Als Dreieckspunkt
war 1847 und 1868 die Mitte des Thurmes gewählt, wie sie der diagonale Schnitt
punkt aus den vier inneren Ecken in der Höhe von 1 111 über dem Boden ergab. Die
so bestimmte Mitte ist durch die Festlegung des Geodätischen Instituts dauernd ver
markt. Letztere besteht aus einem Haustein mit roh eingemeifseltem Kreuz, welcher
0,5 111 unter den Fufsbodenbelag des Thurmes versenkt ist. Die im Abrifs gegebenen
Koordinaten dieser Festlegung wurden 1891 bestimmt und weichen um iT 30" bezw.
0,066 111 von den Elementen ab, welche in dem erwähnten Druckwerk des Geodätischen
Instituts angegeben sind. Es ist möglich, dafs bei einer Neupflasterung des Fufsbodens
im Thurm eine Verrückung der Festlegung stattgefunden hat, welche die obige Abweichung
erklärt. Die Beobachtungen erfolgten 1847 und 1868 auf einem neben der Kapelle
stehenden Granitpfeiler von 1,08 m Höhe und 0,47 m Querschnitt, welcher 1891 noch
unversehrt vorgefunden wurde. Der in die Kopffläche dieses Pfeilers eingegossene
Leuchtbolzen bezeichnet den Punkt „Gradmessungspfeiler“. Um diesen auch nach
dem Verfall des Pfeilers scharf wiederherstellen zu können, sind die Steinwürfel I — III
excentrisch zum Pfeiler in den Erdboden so versenkt, dafs ihre Oberflächen 0,9 m unter
dem gewachsenen Boden liegen. Die Steinwürfel enthalten je einen durch Thondeckel
vor Beschädigungen geschützten Thonkegel. Die im Abrifs gegebenen Entfernungen
nach den Steinwürfeln sind nur auf einige Millimeter genau.
Es wurde beobachtet: