Full text: Die Rheinisch-Hessische Dreieckskette, das Basisnetz bei Bonn, das Niederrheinische Dreiecksnetz (Theil 9)

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Einleitung. 
Zur dauernden Erhaltung der Basis wurden bereits im Jahre 1890 
vier bleibende unterirdische grofse Festlegungen ausgeführt, nämlich Nr. I 
bei Basis nördlich, III in Höhe des nördlichen Endpunktes A der Basis 
von 1847, IX in Höhe des Bruchpunktes B der letzteren und XVI bei 
Basis südlich in Höhe des südlichen Endpunktes C der Basis von 1847. Die 
oberen Flächen dieser vier Festlegungen liegen etwa 1 m unter dem Boden. 35 ) 
Einige Wochen vor Beginn der Basismessung im Jahre 1892 wurden 
noch 12 Zwischenfestlegungen II, IV—VIII und X—XV, mit den oberen 
Flächen etwa 0,2 m unter dem Boden, lediglich für die Dauer der Basis 
messung angebracht. 
Die 16 Festlegungen theilten die neue Basis in 15 Strecken; von 
diesen waren Strecke 1 (zwischen Festl. I und II) 15 Lagen, 36 ) Strecke 3 
(zwischen Festl. III und IV) 16 Lagen, alle übrigen Strecken je 10 Lagen 
lang. Die ganze Basis hatte also nach der vorläufigen Ermittelung 161 
Lagen, d. i. eine Länge von 2512,9 Metern. Sie gehört hiernach zu den 
kleinen Grundlinien der Preufsischen Landestriangulation, wie die älteren 
Grundlinien bei Königsberg, Berlin und Strehlen (vergl. Tabelle I der im 
nachfolgenden Abschnitt II B unter Nr. 8: „Vergleichende Übersicht u. s. w.“ 
gegebenen Zusammenstellung). Die genannten kleinen Grundlinien haben 
eine durchschnittliche Länge von 2360 m , die übrigen vier — grofsen — 
Grundlinien bei Braak, Oberhergheim, Göttingen und Meppen eine durch 
schnittliche Länge von 6270 m . 
Die Bebauung der Basis wurde im Jahre 1890 durch Errichtung der 
Signale auf den beiden Endpunkten begonnen. Beide Signale bedurften 
nur einer geringen Beobachtungshöhe (von etwa 5 111 über dem Boden); 
die Strebenstellung war so angeordnet, dafs unter dem Signal hindurch 
mit dem Basisapparat gemessen werden konnte. 
Gleichzeitig mit dem Signalbau wurden auf den beiden Basis-Endpunkten 
aufser den Festlegungen des Centrums noch mehrere excentrische Fest 
legungen, je ein Meter unter Erde, ausgeführt, über welche die Abrisse 
Nr. 1 und 2 das Nähere enthalten. 
Die Erkundung des Basis-Vergröfserungsnetzes machte bei der aus- 
gewählten Basislinie keine Schwierigkeiten. Für die erste Vergröfserung 
fanden sich die geeigneten Punkte Bergheim auf den Höhen am rechten 
Rhein-Ufer und Gielsdorf auf dem südlichen Theil der allerdings stark 
85 ) Die Abrisse Nr. 1 und z enthalten eine nähere Beschreibung der Festlegungen aut 
den Basisendpunkten. Die Festlegungen III und IX sind von gleicher Art, jedoch nicht wie 
jene durch excentrische Festlegungen versichert und auch nicht nachträglich durch Pfeiler und 
Platte I. O. vervollständigt worden. 
36 ) Eine Lage — von 4 Mefsstangen — beträgt rund 15,608 m , eine Normalstrecke von 
xo Lagen also etwa 156,08 m .
	        
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