C. Der Belgische Änschlufs.
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C. Zweite Ausgleichung.
1. Bedingungsgleichungen für den Anschlufszwang.
VI. Ubagsberg.
Identität des Winkels zwischen Langschofs und Nederweert mit dem aus der
zweiten Ausgleichung des Südlichen Niederländischen Anschlusses hervorgegangenen
endgültigen Werthe (siehe Winkelregister Nr. 1, Fufsnote 36).
o = — 0,018 — (1) + (3)
VII. Langschofs.
Identität des Winkels zwischen Weifser Stein und Ubagsberg mit dem aus der zweiten
Ausgleichung des Südlichen Niederländischen Anschlusses hervorgegangenen endgültigen
Werthe (siehe Winkelregister Nr. z, Fufsnote 37).
o — -f- 0,030 — (4) + (7)
VIII. Weifser Stein.
Identität des Winkels zwischen Muxerath und Langschofs mit dem aus der zweiten
Ausgleichung der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen
Werthe (siehe Winkelregister Nr. 5, Fufsnote 39).
o = + 0,494 — (15) + (18)
IX. Muxerath.
Identität des Winkels zwischen Loeberg und Weifser Stein mit dem aus der zweiten
Ausgleichung der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen
Werthe (siehe Winkelregister Nr. 7, Fufsnote 40).
o = + 0,285 + ( 22 ) — ( 2 3)