Full text: Hohensaather - Dammscher See (7. Heft)

Vorbemerkungen. 
Das vorliegende VII. Heft der „Höhen über N.N. von Festpunkten und 
Pegeln an Wasserstraßen“ enthält die Ergebnisse der in den Monaten Juni bis 
September 1906 von dem Unterzeichneten Bureau durch den Assistenten Vogt im 
Gebiete der geplanten Oderregulierung zwischen Hohensaathen und dem Dammschen 
See äusgeführten Feinnivellements, sowie die den Veröffentlichungen: „Höhen über 
N.N. von Festpunkten und Pegeln an Wasserstraßen. VI. Heft. (Erweiterte Ausgabe 
des I. Heftes.) Die Oder von der Oppamündung bis Nipperwiese mit Nebenläufen 
und Nebenflüssen“ — 1905 — und: „Feinnivellement der Oder von Nipperwiese ab 
wärts einschließlich ihres Mündungsgebietes“ — 1901 — entnommenen Ergebnisse 
der früheren diesseitigen Feinnivellements der Oder, die von den zuerst erwähnten 
Messungen berührt werden. 
Für den Vorflutkanal des Niederoderbruches und die Meglitz stellt 
das vorliegende VII. Heft eine Erweiterung der bezüglichen Abschnitte auf den Seiten 
70 bis 73 des vorhin genannten VI. Heftes dar. 
Die neuen Messungen erstrecken sich, von wenigen, zumeist in ihrer Höhenlage 
verändert Vorgefundenen alten Festpunkten abgesehen, auf die für die Zwecke der 
Oderregulierung neu eingerichteten Festpunkte und die auf dem Nivellementswege 
gelegenen Pegelstellen; sie bestehen mit Ausnahme des Nivellements von Schwedt 
nach Friedrichsthal aus Einschaltungen in die früheren vom Unterzeichneten Bureau 
ausgeführten Feinnivellements der Oder und kleineren Abzweigungen. 
Der Ausgleichung der Strecke Schwedt—Friedrichsthal liegen die der Veröffent 
lichung: „Die Nivellementsergebnisse der Trigonometrischen Abteilung der Königlich 
Preußischen Landesaufnahme. Heft VII. Provinz Brandenburg“ — 1897 — Seite 19, 
entnommenen Höhen über N.N. = 3,393 m und 6,803 m der in unveränderter Höhen 
lage Vorgefundenen Festpunkte: 
Bolzen am Steuergebäude an der Oderbrücke bei Schwedt und 
Bolzen am Forsthause Grenzhaus an der Chaussee Berlin—Stettin bei Friedrichs 
thal zu Grunde. 
An Pegelstellen treten hier zu den älteren als neu hinzu diejenigen am 
Schwedter Schöpfwerke, bei Friedrichsthal, am Nipperwieser Schöpfwerke und bei 
Eichwerder. 
Den Kontrollfestpunkten für die Pegel sind die zugehörigen, den nivellitischen 
Prüfungen der Pegel zu Grunde zu legenden Normalhöhenunterschiede gegen 
Pegelnull beigegeben, wie sieden an den gegebenen Stellen mitgeteilten amtlichen 
Urkunden entnommen wurden.
	        
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