Vorbemerkungen.
Das vorliegende VII. Heft der „Höhen über N.N. von Festpunkten und
Pegeln an Wasserstraßen“ enthält die Ergebnisse der in den Monaten Juni bis
September 1906 von dem Unterzeichneten Bureau durch den Assistenten Vogt im
Gebiete der geplanten Oderregulierung zwischen Hohensaathen und dem Dammschen
See äusgeführten Feinnivellements, sowie die den Veröffentlichungen: „Höhen über
N.N. von Festpunkten und Pegeln an Wasserstraßen. VI. Heft. (Erweiterte Ausgabe
des I. Heftes.) Die Oder von der Oppamündung bis Nipperwiese mit Nebenläufen
und Nebenflüssen“ — 1905 — und: „Feinnivellement der Oder von Nipperwiese ab
wärts einschließlich ihres Mündungsgebietes“ — 1901 — entnommenen Ergebnisse
der früheren diesseitigen Feinnivellements der Oder, die von den zuerst erwähnten
Messungen berührt werden.
Für den Vorflutkanal des Niederoderbruches und die Meglitz stellt
das vorliegende VII. Heft eine Erweiterung der bezüglichen Abschnitte auf den Seiten
70 bis 73 des vorhin genannten VI. Heftes dar.
Die neuen Messungen erstrecken sich, von wenigen, zumeist in ihrer Höhenlage
verändert Vorgefundenen alten Festpunkten abgesehen, auf die für die Zwecke der
Oderregulierung neu eingerichteten Festpunkte und die auf dem Nivellementswege
gelegenen Pegelstellen; sie bestehen mit Ausnahme des Nivellements von Schwedt
nach Friedrichsthal aus Einschaltungen in die früheren vom Unterzeichneten Bureau
ausgeführten Feinnivellements der Oder und kleineren Abzweigungen.
Der Ausgleichung der Strecke Schwedt—Friedrichsthal liegen die der Veröffent
lichung: „Die Nivellementsergebnisse der Trigonometrischen Abteilung der Königlich
Preußischen Landesaufnahme. Heft VII. Provinz Brandenburg“ — 1897 — Seite 19,
entnommenen Höhen über N.N. = 3,393 m und 6,803 m der in unveränderter Höhen
lage Vorgefundenen Festpunkte:
Bolzen am Steuergebäude an der Oderbrücke bei Schwedt und
Bolzen am Forsthause Grenzhaus an der Chaussee Berlin—Stettin bei Friedrichs
thal zu Grunde.
An Pegelstellen treten hier zu den älteren als neu hinzu diejenigen am
Schwedter Schöpfwerke, bei Friedrichsthal, am Nipperwieser Schöpfwerke und bei
Eichwerder.
Den Kontrollfestpunkten für die Pegel sind die zugehörigen, den nivellitischen
Prüfungen der Pegel zu Grunde zu legenden Normalhöhenunterschiede gegen
Pegelnull beigegeben, wie sieden an den gegebenen Stellen mitgeteilten amtlichen
Urkunden entnommen wurden.