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Wegen der Beschreibung der in dem vorliegenden Hefte genannten
kurvenzeichnenden Kontrollpcgol und selbstzeiehnenden Druckluftpegel
System Seibt-Fließ wird auf das Zentralblatt der Bauverwaltung
von 1893, Seite 542 und von 1897, Seite 93 und wegen der
Beschreibung der nivellitischen Prüfung dieser Pegel auf das Zentral
blatt der Bauverwaltung von 1905, Seite 25 verwiesen.
Von den zum Anschlüsse der gemäß Beschluß des Zentraldirektoriums
der Vermessungen im Preußischen Staate im Systeme der Landesauf
nahme ausgeglichenen Feinnivellements an den Landeshorizont benutzten
Festpunkten sind diejenigen der Landesaufnahme durch Unterstreichen ihrer
der betreffenden Veröffentlichung der Trigonometrischen Abteilung der
Landesaufnahme entnommenen Höhen über N. N. kenntlich gemacht,
ivährend für die den im Systeme der Landesaufnahme bereits früher
ausgeglichenen Feinnivellements des Geodätischen Instituts und des Unter
zeichneten Bureaus angehörenden Festpunkte sowie für einen nieder
ländischen Festpunkt an gegebener Stelle auf den Ursprung ihrer
Höhen über N. N. hingewiesen ist.
Zeichen und Abkürzungen.
H Bolzen in einem Festpunktpfeiler.
Links von diesem Zeichen steht die laufende Nummer, rechts
davon in Kilometern ausgedrückt
bei Teil I; die von der Verwaltung des Dortmund — Ems-
Kanals angegebene, in der Stromlinie gemessene
Entfernung des betreffenden Festpunktes von der
Chausseebrücke bei Schöneflieth,
bei Teil II: die von der Wasserbauinspektion in Dingen ange
gebene, in der Stromlinie gemessene Entfernung
des betreffenden Festpunktes vom Festpunkt Nr, 2,
bei Teil III: in Ermangelung von Entfernungsangaben diejenige
Nummer, unter der der betreffende Festpunkt in
den von den Wasserbaubehörden als Unterlage
für die Ausführung der bezüglichen Feinnivellements
ausgefertigten Verzeichnissen und Plänen aufge
führt ist.
I linkes \
r rechtes j er *
P. N. Nullpunkt des Pegels bei normaler Lage.
* Dieses Zeichen ist den neuermittelten Höhen über N. N. solcher
Festpunkte beigefügt worden, die seit ihrer von der Landes-