Full text: I. Die Ems von Schöneflieth bis Glesen, II. Die Vechta von Nordhorn bis zur niederländischen Grenze, III. Die Hase von Bramsche bis zur Mündung, IV Die Leda und die Jümme nebst Abzweigungen, V. Knock - Emden - Greetsiel - Pilsum und Groothusen - Kampener Leuchtturm (9. Heft)

— VII — 
Wegen der Beschreibung der in dem vorliegenden Hefte genannten 
kurvenzeichnenden Kontrollpcgol und selbstzeiehnenden Druckluftpegel 
System Seibt-Fließ wird auf das Zentralblatt der Bauverwaltung 
von 1893, Seite 542 und von 1897, Seite 93 und wegen der 
Beschreibung der nivellitischen Prüfung dieser Pegel auf das Zentral 
blatt der Bauverwaltung von 1905, Seite 25 verwiesen. 
Von den zum Anschlüsse der gemäß Beschluß des Zentraldirektoriums 
der Vermessungen im Preußischen Staate im Systeme der Landesauf 
nahme ausgeglichenen Feinnivellements an den Landeshorizont benutzten 
Festpunkten sind diejenigen der Landesaufnahme durch Unterstreichen ihrer 
der betreffenden Veröffentlichung der Trigonometrischen Abteilung der 
Landesaufnahme entnommenen Höhen über N. N. kenntlich gemacht, 
ivährend für die den im Systeme der Landesaufnahme bereits früher 
ausgeglichenen Feinnivellements des Geodätischen Instituts und des Unter 
zeichneten Bureaus angehörenden Festpunkte sowie für einen nieder 
ländischen Festpunkt an gegebener Stelle auf den Ursprung ihrer 
Höhen über N. N. hingewiesen ist. 
Zeichen und Abkürzungen. 
H Bolzen in einem Festpunktpfeiler. 
Links von diesem Zeichen steht die laufende Nummer, rechts 
davon in Kilometern ausgedrückt 
bei Teil I; die von der Verwaltung des Dortmund — Ems- 
Kanals angegebene, in der Stromlinie gemessene 
Entfernung des betreffenden Festpunktes von der 
Chausseebrücke bei Schöneflieth, 
bei Teil II: die von der Wasserbauinspektion in Dingen ange 
gebene, in der Stromlinie gemessene Entfernung 
des betreffenden Festpunktes vom Festpunkt Nr, 2, 
bei Teil III: in Ermangelung von Entfernungsangaben diejenige 
Nummer, unter der der betreffende Festpunkt in 
den von den Wasserbaubehörden als Unterlage 
für die Ausführung der bezüglichen Feinnivellements 
ausgefertigten Verzeichnissen und Plänen aufge 
führt ist. 
I linkes \ 
r rechtes j er * 
P. N. Nullpunkt des Pegels bei normaler Lage. 
* Dieses Zeichen ist den neuermittelten Höhen über N. N. solcher 
Festpunkte beigefügt worden, die seit ihrer von der Landes-
	        
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