Full text: I. Die Ems von Schöneflieth bis Glesen, II. Die Vechta von Nordhorn bis zur niederländischen Grenze, III. Die Hase von Bramsche bis zur Mündung, IV Die Leda und die Jümme nebst Abzweigungen, V. Knock - Emden - Greetsiel - Pilsum und Groothusen - Kampener Leuchtturm (9. Heft)

VI 
Wie die früheren von dem Unterzeichneten Bureau ausgeführten 
Feinnivellements bestehen auch die in diesem Heft behandelten aus zwei 
gleichzeitig —mit einer Aufstellung des Instrumentes auf den einzelnen 
Stationen — von Festpunkt zu Festpunkt hin- und zurückgeführten 
Parallelnivellements. Die Mittelwerte aus je zwei zusammengehörigen, 
in einer Richtung geführten Parallelnivellements gelten als das Ergebnis 
eines einfachen Nivellements, dessen Gewicht bei einer Streckenlänge 
von s km für die Ausgleichung und Fehlerberechnung = — gesetzt 
worden ist. 
Die Fehlerberechnung ergab den mittleren Fehler des ein 
fachen Nivellements für das Kilometer, 
i. abgeleitet aus der inneren Ausgleichung: 
für den 
Teil 
I 
zu ± 0.76 
mm, 
33 3? 
33 
II 
.1 ± o-97 
33 3 
?J 33 
33 
III 
>, ± 1.25 
33 3 
3 3 3 3 
33 
IV 
„ ± 0.76 
33 3 
3 3 3 3 
33 
V 
„ dh 1.00 
33 J 
abgeleitet aus 
aufnahme: 
der 
Ausgleichung im 
Sy 
für den 
Teil 
I 
zu ± 1.16 
mm, 
3 3 3 1 
33 
II 
„ ± 1.06 
33 3 
3 3 3 3 
33 
III 
» ± 1-30 
33 3 
3 3 3 3 
3 J 
IV 
» ± I-I3 
33 3 
3 3 3 3 
53 
V 
» ± 1-37 
33 • 
Die Festpunkte werden zumeist durch eiserne Bolzen mit kugel 
förmigem Kopfe in besonders für sie hergestellten Festpunktpfeilern und 
an massiven Gebäuden, Brückenpfeilern, Schleusenmauern usw. gebildet. 
Die auf dem Nivellementswege Vorgefundenen amtlich beobachteten 
Pegel sind nebst ihren Kontrollfestpunkten in das Feinnivellement mit 
einbezogen worden. 
Die Festpunkte und die Pegelstellen sind in dem vorliegenden 
Heft in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie den betreffenden Wasserlauf 
oder Nivellementszug begleiten; den Kontrollfestpunkten für die Pegel 
sind die zugehörigen, den nivellitischen Prüfungen der letzteren zu 
Grunde zu legenden Normalhöhenunterschiede gegen Pegelnull 
beigefügt, wie sie den an gegebener Stelle genannten Urkunden ent 
nommen wurden oder auf den ebenfalls an gegebener Stelle mitgeteilten 
Festsetzungen beruhen.
	        
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