Full text: Die nicht schiffbaren Wasserläufe der Spreegebietes in den Provinzen Schlesien und Brandenburg (11. Heft)

1 linkes ^ Ufer 
r rechtes I 
P. N. Pegelnullpunkt bei normaler Lage des Pegels. 
Die bei der Beschreibung der örtlichen Lage der an massiven 
Gebäuden, Brückenpfeilern usw. angebrachten eisernen Bolzen vor 
kommenden Worte „oberhalb“ und „unterhalb“ beziehen sich ausnahmslos 
auf die Stromrichtung der betreffenden Wasserläufe. 
Die Höhen über N. N. der für den Anschluß an den Landeshorizont 
benutzten Festpunkte der Königlichen Landesaufnahme sind unterstrichen. 
Berlin, im Juni 1908. 
Bureau für die Hauptnivellements und Wasserstandsbeobaehtungen 
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Seiht.
	        
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