IX
Außer diesen Festpunkten und den auf der Rheinstrecke von
Mainz bis zur niederländischen Grenze in die der Längeneinteilung des
Rheins dienenden Myriametersteine einzementierten und in Felsen, an
massiven Gebäuden, Brückenpfeilern, Ufermauern usw. angebrachten
Bolzen sind auch die kleinen eisernen Bolzen, die in die Kopfplatten
der nicht unterbetteten, etwa 0.60 bis o.8om tief in der Erde stehenden,
ebenfalls der Längeneinteilung des Rheins dienenden Hektometersteine
der Rheinstrombauverwaltung eingesetzt wurden 1 ), sowie alle auf dem
Nivellementswege Vorgefundenen amtlich beobachteten Haupt- und
Zwischenpegel in das Feinnivellement mit einbezogen worden.
Yon den vorhin erwähnten, in die Kopfplatten der Hektometer
steine eingesetzten kleinen eisernen Bolzen 2 ) siud einzelne sofort nach
ihrer Einnivellierung von Unberufenen zerstört worden; eine nivel-
litische Bestimmung wieder eingesetzter solcher Bolzen durch das
Unterzeichnete Bureau ist im Hinblicke darauf, daß es sich hierbei
um Festpunkte von untergeordneter Bedeutung :i ) handelt, in nach
stehender Erwägung nicht erfolgt. Das Einsetzen der in Rede stehenden
Bolzen in die Kopfplatten der Hektometersteine sollte hauptsächlich
dem Zwecke dienen, das Feinnivellement des Rheins unmittelbar
über letztere hinweg führen zu können, da diese an sich in ihren
nicht genau wagerecht liegenden Kopfplatten das einwandfreie Auf
setzen der Nivellierlatte auf einen eindeutig bestimmten Punkt nicht
zuließen; die Einnivellierung der Hektometersteine hätte daher nur
durch Seitenabzweigungen von dem eigentlichen Nivellementszuge
erfolgen können, was einen sehr erheblichen Mehraufwand an Arbeits-
') Hinsichtlich der kleinen eisernen Bolzen in den Kopf platten der Hekto-
metersteine sowie der Zwischenpegel ist in der Urveröffentlichung auf Seite X
darauf hingewiesen, daß die für sie erzielten Nivellementsergebnisse erst in dem
nunmehr vorliegenden Auszuge zur Mitteilung gebracht werden würden.
“) In dem einen Falle, in dem das Einsetzen eines Bolzens unterbleiben
mußte, weil das Gußeisen der Kopfplatte härter war, als die mitgeführten Bohrer,
ist der einnivellierte Punkt der Kopfplatte genau beschrieben worden.
3 ) Die Hektometersteine müssen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, namentlich
da, wo sie in aufgeschüttetem Boden oder in der Nähe von Uferabbrüchen stehen,
geringer bewertet werden, als die übrigen Festpunktpfeiler. Als Ausgangsfestpunkte
wichtiger Höhenmessungen werden die Hektometerfestpunkte daher nur dann benutzt
werden dürfen, wenn durch einwandfreie bis zu standsicheren Nachbarfestpunkten
geführte Nivellements ihre vom Bureau ermittelte Höhenlage als unverändert nach
gewiesen ist.