Full text: Der Rhein von Mainz bis zur niederländischen Grenze (12. Heft)

Wegen der Beschreibung der in der vorliegenden Veröffent 
lichung genannten kurvenzeichnenden Kontrollpegel System 
Seibt-Fueß und der Beschreibung der nivellitischen Prüfung dieser 
Pegel wird auf das Zentralblatt der Bauverwaltung von 1893, Seite 
542 und von. 1905, Seite 25 verwiesen. 
Das gemäß dem Beschlüsse des Zentraldirektoriums der Ver 
messungen im preußischen Staate vom 12. Januar 1895 zum Anschlüsse 
an den Landeshorizont im System der Landesaufnahme ausgeglichene 
Feinnivellement des Rheins steht dadurch auch in mittelbarem 
Zusammenhänge mit dem niederländischen Nivellementsnetz, daß die 
Höhe des etwa 3-51™ von dem Anschlußpunkt: „Höhenmarke der 
Landesaufnahme am Kirchturm in Elten“ entfernt liegenden Fest 
punktes der Landesaufnahme: „Nummerbolzen 5870 im Nivellements 
grenzpfeiler“ von der Landesaufnahme im Jahre 1878 zu 15.104m 
über N. N.') und niederländischerseits im Jahre 1880 zu 15.077 m 
über A. P. 2 ) ermittelt worden ist. Da nun nach den Nivellements 
der Landesaufnahme A. P. mit N. N. als in gleicher Höhe liegend zu 
gelten hat, so entspricht der Unterschied von 15.104 m — 15.077 m 
= -f 0.027 “ dem Umrechnungswert, um den die niederländischen 
t Höhen über A. P. zur Vergleichung mit den bezüglichen Höhen 
über N. N. der preußischen Landesaufnahme oder des Unterzeichneten 
Bureaus vergrößert werden müssen. 
Zeichenerklärung’. 
0 Bolzen in einem Marksteine, in einem für das Feinnivellement 
besonders hergestellten Festpunktpfeiler oder in der Kopfplatte 
eines Hektometersteines. 
Links von dem Zeichen 0 stehen — soweit es sich nicht um 
die durchweg unbezi f'fert gebliebenen Hektometerfestpunkte 
handelt, die mit ihren in Metern ausgedrückten Flöhen über 
N. N. der Raumersparnis wegen an geeigneten Stellen neben 
einander aufgeführt wurden — die laufenden, Nummern der 
’) Entnommen der Veröffentlichung: „Die Nivellementsergebnisse der Trigono 
metrischen Abteilung der Königl. Preußischen Landesaufnahme, Heft XII, Ithein 
provinz“, 1898. 
2 ) Vergl. „Werken van de Nederlandsche Rijkscommissie voor Graadmeting en
	        
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