Full text: Theoretische Grundlagen und Ausführungsbestimmungen (1)

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der Lattenabschnitte zwischen den äußeren Horizontalfäden für Vor- und Rückblick, nabe vor Schluss 
der Nivellementsstrecke. 
Das arithmetische Mittel der zwei, bei jedem der beiden Vor- und Rückblicke, durch die Aufsatz- 
libelle, erhaltenen Neigungen wird als Neigung der Visierlinie gegen den Horizont angesehen und mit 
dieser die Lattenlesung corrigiert. 
Neigungen der Visierlinie gegen die Horizontale, welche eine Correction der Lattenlesung von mehr 
als 15 bis 18 dmm bedingen, sind als unstatthaft bezeichnet, weil bei solchen Correctionen der Einfluss 
der Veränderlichkeit im Winkelwerte der Aufsatzlibelle größer wird als der mittlere Fehler der Latten 
höhen selbst. 
Es ist nämlich pag. 86 besprochen, dass für eine Änderung der in Rede stehenden Correction, aus 
Ursache einer Änderung des betreffenden Winkelwertes, gesetzt werden kann: 
d< \L) = — 
n 
und nach weiteren Untersuchungen, nach welchen n~ 5 resultierte: 
d( M) = ~. 
d(AL) muss zum mindesten kleiner bleiben als der mittlere Fehler der Lattenhöhe selbst, und setzt 
man für diesen 3 bis 4 dmm 1 so folgt: 
A L <i 15 bis 20 dmm. 
Nach dem auf der Station einzuhaltenden Vorgänge erhält man für denselben Höhenunterschied, 
ein Resultat aus den Lesungen auf der einen Lattetheilung (Theilung I) und ein zweites aus den Lesungen 
auf der anderen Lattetheilung (Theilung II). Die Differenz dieser beiden Resultate soll eine bestimmte, 
von der Zielweite abhängige Größe nicht überschreiten, wenn die verlangte Genauigkeit erreicht 
werden soll. 
Da von der allgemeinen Conferenz der Gradmessung vom Jahre 1867, wie schon erwähnt, etwa 
\/10 mm als zulässiger Fehler pro Kilometer festgesetzt wurde, so soll die Differenz der auf einer Station 
erhaltenen Höhenunterschiede den Wert von \/4 d s , das ist der Quadratwurzel ans der vierfachen 
Stat'onslänge (diese in Metern verstanden) nicht überschreiten. 
Da aber die beiden auf der Station gefundenen Höhenunterschiede keine unabhängigen Beobach 
tungen sind, so hat man zu Sicherheit die obige als zulässig bezeichnete Differenz noch weiter auf \/3 d s 
vermindert. 
Findet sich auf einer Station die Differenz der beiden Höhenunterschiede größer als die eben 
genannte, als zulässig bezeichnete und leicht ermittelbare Größe, so ist es am richtigsten, beide Beob 
achtungen durch neue zu ersetzen. 
Die beiden auf einer Station gefundenen Höhenunterschiede sind eigentlich die Höhenunterschiede 
der Nullstriche der einen und der anderen Theilung der Latte in ihren Aufstellungen beim Vor- und 
Rückblicke.
	        
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