Full text: Theoretische Grundlagen und Ausführungsbestimmungen (1)

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Diese Correctionen der Lattenhöhen wegen Neigung der Yisierlinie gegen den Horizont sind aber 
nicht immer in dieser einfachen Weise ermittelt worden. Anfänglich wurden Isoplethen-Tafeln construiert, 
hei welchen der Wert p 0 eine besondere Holle spielt, aus welchen dann diese Correctionen mit den Argu 
menten E und p entnommen werden konnten. Sie waren aber für den Gebrauch während der eigent 
lichen Nivellementsarbeiten im Terrain zu unbequem und wurden demnach bald durch das obige Ver 
fahren ersetzt. (Weiteres hierüber kann aus: „Uber die bei Präcisions-Nivellements vorkommende 
Correction der Lattenhöhe wegen nicht einspielender Libelle“ in den Mittlieilungen des k. und k. militär- 
geographischen Institutes, III. Band, pag. 95 u. ff. ersehen werden.) 
Die beiden „corrigierten Mittel“, bezüglich aus Theilung I und Tlieilung II, sowohl unter „Rück- 
wärts“ als unter „Vorwärts“ sollen nach dem, was über die Bezifferung der Lattentheilungen und die 
Bedeutung von \ und X 2 in Früherem gesagt wurde, um die constante Größe 3—(X 2 —X t ) Meter, von 
einander verschieden sein, was insbesondere für jene Stationen eine Controle abgibt und zu beachten ist, 
bei welchen an Höhenmarken angeschlossen wird. (Im Beispiel auf Tafel VI ist Latte F' verwendet, für 
welche X x = 0 * 0465 m und X 2 •= 0 • 0640 m zu setzen ist.) 
Die Vergleichung der auf jeder Station aus den „corrigierten Mitteln“ abgeleiteten beiden Werte 
des Höhenunterschiedes (Gefälles) der Nullstriche beider Lattenaufstellungen zeigt dann, ob die zulässige 
Differenz für die Station nach ihrer Länge nicht überschritten ist. 
In dieser Weise sind alle Stationen einer Nivellementstrecke oder einer Theilstrecke zu erledigen, 
die Summe der „Lattenabschnitte E, Rückwärts, Vorwärts“, dann der Höhenunterschiede (Gefälle) aus 
Theilung I und II seitenweise zu summieren und auf die nächste Seite zu übertragen. 
Gelangt das Nivellement einer Strecke oder Theilstrecke zum Abschlüsse, so ist zu beachten, ob der 
Abschluss an einer Höhen-, Stein- oder Strichmarke stattfand. Es werden dann die Entfernungen des 
Null-, beziehungsweise Anfangstriches der Theilungen von der Aufstellfläche der Latte X t oder auch 
X 2 —X t bei den beiden Summen der Höhenunterschiede (Gefälle) aus Theilung I und II entsprechend zu 
berücksichtigen sein. 
Diese Summen sind dann mit den Längen der nominellen Meter für Theilung I und Theilung H, 
wie sie aus der absoluten Vergleichung vor Beginn der Arbeitscampagne resultierten, zu multiplicieren 
und erst dann das Mittel zu bilden, das in der Columne mit der Überschrift „Mittel“ anzusetzen kommt. 
(Für das Beispiel auf Tafel VI ist die Länge des nominellen Meters für Theilung 1:1.000 448 m (-j- 448 g), 
für Theilung II: 1* 000 440 m (+ 440 g) vergleiche pag. 128 die erste Zeile von oben.) 
Die aus relativen Vergleichungen durch die Monatsmittel abgeleiteten Veränderungen der Längen 
der nominellen Meter finden erst bei der Bearbeitung der Nivellements im darauffolgenden Winter Berück 
sichtigung, indem die vorhin erwähnten Mittel der beiden Flöhen unterschiede mit jener Änderung multi- 
pliciert werden, welche die mittlere Länge der beiden nominellen Meter in dem betreffenden Monate 
zeigt, in welchem das Nivellement zur Ausführung gelangte. 
Weiters ist noch die „Länge der Nivellementslinie“ aus der fortgesetzt ermittelten J_E bis zum 
Abschlüsse zu berechnen, das heißt, es ist diese Summe zuerst mit dem in der Gleichung für die „Länge 
der Nivellementslinie“ vorkommenden Factor (1 + 0 * 0 ) zu corrigieren, dann bezüglich mit 200 
oder 150 (andere Zahlen kommen bei allen 8 Nivellier-Instrumenten nicht vor) zu multiplicieren und 
nach der Zahl n der Stationen um den Wert von w.(2c + di), wo c und d l die früher erwähnten Bedeu 
tungen haben, zu vermehren. Die „Länge der Nivellementslinie“ wird in ganzen Metern berechnet und
	        
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