„Die Conferenz wünscht, dass die bei den Haupt-Nivellements verwendeten Latten während
„der bevorstehenden Winterzeit nach Bern oder Neuchâtel gesendet und mit dem 3 m langen
„Etalon“) verglichen werden möchten", welcher Antrag auch zur Annahme gelangte.
Es wurden deshalb zu Anfang des Jahres 1874 die beiden Latten A ) B und später, ebenfalls im
Jänner des. Jahres 1879, nochmals die Latte A', diesmal mit dem Controlnormale M e an die eidgenössische
Aichstätte nach Bern gesendet.
Die bezüglichen Vergleichsprotokolle der genannten Aichstätte für 1879 wurden mit einem Schreiben
des Herrn Dr. Ad. Hirsch, Director der Sternwarte in Neuchâtel und ständigem Secretär der permanenten
Commission der internationalen Erdmessung, übersendet.
Das Vergleichsprotokoll, betreffend das Controlnormale Jf e , lautet wie folgt:
„Vergleichung eines Messingmeters des k. und k. militär-geographischen Institutes
in Wien mit dem Eisenstabe der eidgenössischen Aichstätte in Bern."
„1879, Feber 26.
„Messingmeter
Eisenstab
Messingmeter
0
20.)
300
100
12*7 5*13
8*10
7*56
4*88 —
2*97 + 2*68 —
i
o
o
5*12
8*09
7*59
4*85 —
2*97 + 2*74 =
— 0*23
5*12
8*09
7 * 57
4*86 —
2*97 4- 2 * 71 —
— 0*26
Mittel — 0*26
Länge des Eisenstabes 200—300 bei 11*3 1000 * 289 mm
„ 12-7 1000*306 „
— 0*26 — 0*020 „
Messingmet r „0“ — „100" bei 12*7 1000*286mm + 0*002mm. u
Wie aus dem vorstehenden Vergleichsprotokoll zu ersehen, wurde zur Vergleichung in Bern die
Länge 200 bis 300 cm des Berner Eisenstabes verwendet.
Der Berner Eisenstab ist bekanntlich 1868 von Professor Dr. Wild mit dem „Normalstabe“ der
eidgenössischen Aichstätte verglichen worden und dabei für die Länge von 0 bis 290 cm gefunden worden:
„0“ bis „290“ entspricht: 2901*102 -f- 0*029 (t—14*7).
Im Mai 1868 hat Herr Professor Dr. Wild auch die Länge 200—300 cm desselben Stabes mit dem
„Normalstabe“ verglichen und unter Zugrundelegung der älteren Gleichung für denselben gefunden, dass
200 — 300 cm entspreche:
mm mm °C
1000*289 -f 0*0100 (¿—11*3) . . .a)
Der Ausdehnungscoefficient 0*0100 ist von Wild einfach angenommen worden, da nämlich aus den
Bcobachtungsprotokollen nicht ersichtlich ist, dass eine genaue Ermittelung stattfand.
ii) Der eidgenössischen Aichstätte in Bern.