Full text: Baupolizeiliche Vorschriften für die Königliche Residenzstadt Hannover, die Vorstadt Glocksee und den Vorort Linden

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den Wirkungskreis und. die Competenz der gedachten Bau- 
commission in ausgedehnter Maße, wie nachfolgt, festzu- 
stellen : 
1) Sollen alle Neubauten oder Hauptreparaturen und bauliche 
Veränderungen in den Facaden der schon vorhandenen Gebäude 
(sowohl in Ansehung der Haupt - als beiden Seitenfacaden, Falls 
lehtere Straßenwärts ins Auge fallen), dieselben mögen auf Rech- 
nung öffentlicher Behörden, Gemeinden oder Privatpersonen aus- 
geführt werden, der Prüfung der Königlichen Baucommission hie- 
selbst von jekt an unterzogen werden, wenn selbige auc< außerhalb 
der hiesigen Residenzstadt in nachstehenden Umgebungen derselben 
vorgenommen werden, als: 
a. auf beiden Seiten der Straßen, die vom Clever- und resp. 
Steinthore nach der Herrenhäuser Allee führen , so wie auf 
beiden Seiten dieser Allee entlang; 
auf beiden Seiten der nach Celle führenden Heerstraße, 
vom Steinthore bis zum LÜster Thurme, 
und dem zwischen diesen beiden Linien liegenden Schau- 
und Stadtfelde und sonstigen Terrain ; 
vom Ägidienthore den Schiffgraben entlang bis zum Neuen- 
hause, 
und dem zwischen dieser Linie und der oben bezeichneten 
Celler Heerstraße belegenen Steinthorfelde und sonstigen 
Tetrain ; 
ce. an dem Wege vom Ägidienthore bis zum Pferdethurme, 
und in den zu beiden Seiten liegenden Gartengemeinden ; 
4. an der Hilde8heimschen Heerstraße vom Ägidienthore an 
bis dahin, wo der Weg nach der Rathsziegelei abbiegt, 
und in den zu beiden Seiten belegenen Feldern; 
8. in der Altstädter, Neustädter und Lindener Aue; 
x. im Dorfe Lnden; 
g. in der Glocksee und dem zwischen der Leine und der Herren- 
häuser Allee belegenen. Terrain. 
2) Von jedem vorseienden Neubaue oder jeder Hauptreparatur 
in den oben näher bezeichneten Facaden eines schon vorhandenen 
Hauses ist vor Anfang des Baues der hiesigen Königlichen Bau- 
commission ein Aufriß., aus welchem der bisherige Bestand,;und 
die beabsichtigte Veränderung zu ersehen, in duplo zur Prüfung, 
etwaigen. Berbesserung und Genehmigung von dem. Bauherrn 
einzureichen.
	        
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