es
A. Zerlegung des Begriffs „Teuersicher“ in
Unterbegriffe.
Der Iandläufige Begriff „feuerficher” ſchließt eine ganze
Anzahl Begriffe in fi, welche in den verſchiedenen Bauordnungen
je nah dem Grade der an beſonderen Stellen zu erzielenden
Sicherheit gebraucht werden. Bevor in die Beſprehung der ein-
zelnen feuerſicheren Materialien eingetreten wird, empfiehlt es fich,
Klarheit über den Umfang und Jnhalt des landläufigen Begriffes
„feuerſicher“ zu gewinnen und denſelben durch ſchärfere Begriffe
zu erjeßen. Der gewöhnliche Begriff feuerſicher ſchließt die bau-
polizeilichen Begriffe: mafftv, feuerfeſt, feuerſicher, unverbrennlich,
glutſicher und ſhwer entflammbar in ſih. Gehen wir zu einer
Erklärung dieſer einzelnen in den Bauordnungen gebrauchten Be-
griffe über, ſo werden wir über den Umfang des Kollektivbegriffes
„feuerficher” eine klare Anſchauung gewinnen (vergl. den Artikel
in der Deutſchen Bauzeitung, Jahrgang 1909 Nr. 25).
Erläuterung der verſ<hiedenen Vegriffe.
Ln v.
„Als maſſiv ſind alle Konſtruktionen anzuſehen, welche, ohne,
ſelber zu brennen, im Feuer ihre Form niht und ihre Haltbar-
feit nur ganz unweſentlich einbüßen, und welche allen Witterungs-
und mechaniſchen Einflüſſen infolge ihrer Maſſigkeit einen erheb-
lichen Widerſtand entgegenſehen“. — Bei Bemeſſung des Grades
dieſes Widerſtandes ift zum Vergleih die Widerſtandsfähigkeit
einer 25 em ſtarken Ziegelmauer, bezw., wenn es ſi<h um Deden
handelt, diejenige eines 25 em ſtarken Ziegelgewölbes anzunehmen.
2. feuerfeit.
„Als feuerfeſt ſind alle Konſtruktionsteile anzuſehen, welche,
ohne ſelber zu brennen, im Feuer ihre Form nicht und ihre Halt-
barkeit nur ganz unweſentlich einbüßen, deren Widerſtand gegen
mechaniſche Einflüſſe aber ein geringerer ift als bei Maſſivkon-
ſtruktionen.“
3. feuerjider.
„ALS feuerficher find alle Konſtruktionen anzuſehen, welche dem
Feuer einige Zeit Widerſtand leiſten und den mechaniſchen Ein-