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Zweiter Abschnitt.
Zweiter Abschnitt.
Astronomische Operationen.
§. 66.
Nothwendigkeit derselben bei Vermessung ganzer Provinzen.
Durch die trigonometrische Ausmessung eines Landes,
wenn sie auch noch so vollständig und genau ausgeführt
worden, erhalt man zwar eine richtige Zusammenstellung
vieler Oerter (Collocation) und demnächst auch wohl
die Ausdehnung und Gestalt des Landes. Wird nun
gleich diese Grundlage mit dem nöthigen Situations-
Detail gehörig ausgefüllt, so bleibt doch die daraus
entstehende Karte immer nur ein bloßes Bild, welches
bei allen Vollkommenheiten, die ihm die Situations
Zeichenkunst zu geben vermag, nicht den vollen geogra
phischen Werth haben kann.
Diesen der Karte zu geben, kann die praktische Geo,
metrie die Astronomie nicht entbehren, sondern muß von
ihr die dazu nöthigen Hülfsmittel entlehnen. Um nur
z. B. die Lage des trigonometrischen Netzes gegen die
Weltgegenden zu bestimmen oder dasselbe zu orienti-