Astronomische Operationen. iZZ
§. 74.
Der künstliche Glas-Horizont muß bei den Beob
achtungen allemal auf unwandelbaren Unterlagen gestellt
werden. Wenn bei den Beobachtungen in Preußen die
Fensterbrüsiungen hierzu nicht die erforderliche Beschaf
fenheit zu haben schienen, wurde zu diesem Behuf ein
besonderes drei Fuß hohes Postument von Feld- oder
Backsteinen im Freien ausgemauert. Den Horizont auf
einen hölzernen Lisch zu setzen, taugt eben so wenig,
als wenn dessen Fassung (Porte - horizon) von Holz
ist, weil sich dieses an der Sonne während der Opera
tion mehr oder weniger verzieht.
§. 75-
Bestimmung der Breite.
Diese ist die einfachste der astronomischen Operatio
nen, welche bei der Ausmessung ganzer Provinzen vor
kommen. Da sich Sternhöhen mit dem Sextanten mit
telst des künstlichen Horizonts nicht gut beobachten las
sen, so werden nur Sonnenhöhen zur Bestimmung der
Polhöhe angewendet. Am einfachsten und sichersten lei
tet man die Polhöhe aus der beobachteten Mittagshöhe
der Sonne ab. Die Beobachtung der Mittagshöhe kann
mittelst des Sextanten ohne Beihülfe einer astronomi
schen Secundenuhr blos durch Abwartung der größten
Höhe der Sonne geschehen, zu welchem Ende man die
Zeit des Mittags nur ungefähr wissen darf. Ist man
aber mit einer Secundenuhr versehen, so kann man,
wenn die Breite des Orts nur ungefähr geschätzt wer
den kann, die Zeit des Mittags allemal mittelst cor-
respondirender oder auch einzelner Sonnenhöhen ungefähr