Full text: Beschreibung des Verfahrens bei der trigonometrisch-topographischen Vermessung von Ost- und West-Preussen

182 Dritter Abschnitt. 
Dritter Abschnitt. 
Topographische Vermessung und 
Aufnahme. 
§. 89. 
Auszug aus der Instruction. 
Diesen Theil der Vermessung zu übersehen, bienen die 
dazu von Herrn Gilly entworfene Instruction und das 
erlassene Publicandum, welche daher hier im Auszuge 
angeführt werden. 
Die Instruction für die zur topographischen Ver 
messung bestimmten Konducteur, enthält lm izten §. fol, 
gende Vorschriften: 
r) Es werden jedem Konducteur von der Gegend, die 
er aufnehmen soll, die festen Punkte bestimmt, im 
gleichen die Karten, welche von den darin fallen 
den Feldmarken, Dörfern, Forsten u. f. w. vorhanden 
sind, nach dem Maaßstabe von 4 à Zoll p. Meile 
reducirt, übergeben. 
2) Er kann sich eines jeden Instruments, mit dem er zu 
operiren gewohnt ist, bei dem Vermessen bedienen, un-
	        
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