Topographische Vermessung und Aufnahme. i83
ter der Voraussetzung/ daß er von dessen Richtigkeit
versichert sey. Die Instrumente und Meßketten sollen
dem Inspecteur jedesmal vorgezeigt/ öfters nachgese
hen und rectificirt werben.
3) Es wird jedem Konducteur zur Pflicht gemacht/ die
ihm zur Benutzung übergebene Karten/ durch auf dem
Terrain zu messende Probelinien zu prüfen/ imgleichen
nachzusehen, ob seit deren Verfertigung nicht neue
Kolonien/ Vorwerke/ Ziegeleien, Mühlen/ Brücken/
Damme, Alleen, Garten rc. angelegt sind, und dann
solches alles gehörig nachzutragen, imgleichen die seh»
lende Situation und Berge, so weit es die Größe
des Maaßstabes zuläßt, einzutragen. Hiernächst muß
er die ihm zugetheilte Figur nicht allein mit allem
Fleiße ummessen, sondern auch zwei- drei- und mehr
mal auf räumigen Gegenden diagonaler durchmes
sen , die Lage der von den Messungslinien sichtba.
ren Gegenstände öfters sorgfältig durch Intersection
bestimmen oder schneiden. Alles, was von diesen
Hauptlinien mit Sicherheit übersehen werden kann,
wird ä coup d’oeil und nach Schritten aufgenom
men. Sind auf diese Art die nöthigen Hauptlinien
gemessen, so wird von diesen mit Perpendiculair-Li
nien abgegangen. Diese Perpendiculairen können blos
durch Schritte und eine Orientier - Boussole gezogen
werden, und zwar so, daß dadurch die Hauptfigur in
so viele kleine Figuren getheilt wird, daß die in je
der derselben erhaltene Situation nunmehr ohne gro
ben Fehler nach dem Augenmaaße eingezeichnet wer
den kann.